Verwendung von Aspergillopepsin i zur Beseitigung von trübungsbildenden Proteinen in wein
RESOLUTION OIV-OENO 541B-2021
VERWENDUNG VON ASPERGILLOPEPSIN I ZUR BESEITIGUNG VON TRÜBUNGSBILDENDEN PROTEINEN IN WEIN
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 b) ii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
AUF VORSCHLAG der Sachverständigengruppe „Technologie“,
Verwendung von Aspergillopepsin I zur Beseitigung von trübungsbildenden Proteinen in Traubenmost
RESOLUTION OIV-OENO 541A-2021
VERWENDUNG VON ASPERGILLOPEPSIN I ZUR BESEITIGUNG VON TRÜBUNGSBILDENDEN PROTEINEN IN TRAUBENMOST
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 b) ii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
AUF VORSCHLAG der Sachverständigengruppe „Technologie“,
IN ANBETRACHT der Stellungnahme der Sachverständigengruppe „Lebensmittelsicherheit“,
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