Kommission Önologie

Adopted

Aktualisierung der Monographie zu Eiweißstoffen pflanzlichen Ursprungs – Grenzwert für Solanin

RESOLUTION OIV-OENO 557-2015

AKTUALISIERUNG DER MONOGRAPHIE ZU EIWEISSSTOFFEN PFLANZLICHEN URSPRUNGS – GRENZWERT FÜR SOLANIN

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT AUF Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein, 

GESTÜTZT AUF die befürwortende Stellungnahme, die von der Sachverständigengruppe „Lebensmittelsicherheit“  abgegeben wurde,

Verwendung von nicht-Saccharomyces-hefen – Überarbeitung der Datenblätter des internationalen Kodex der önologischen Praxis

RESOLUTION OIV-OENO 546-2016

VERWENDUNG VON NICHT-SACCHAROMYCES-HEFEN – ÜBERARBEITUNG DER DATENBLÄTTER DES INTERNATIONALEN KODEX DER ÖNOLOGISCHEN PRAXIS

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 IV des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

Monographie zu Proteinen pflanzlichen Ursprungs – Aktualisierung der Spezifikationen von eisen und anderen metallen

RESOLUTION OIV-OENO 575-2016

MONOGRAPHIE ZU PROTEINEN PFLANZLICHEN URSPRUNGS – AKTUALISIERUNG DER SPEZIFIKATIONEN VON EISEN UND ANDEREN METALLEN

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

auf Vorschlag der Sachverständigengruppe „Spezifikationen önologischer Erzeugnisse“,

Aktualisierung des Blattes „Behandlung von weinen mit Sauerstoff“

RESOLUTION OIV-OENO 545B-2016

AKTUALISIERUNG DES BLATTES „BEHANDLUNG VON WEINEN MIT SAUERSTOFF“

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein, 

GESTÜTZT auf die Sitzungsarbeiten der Sachverständigengruppe „Spezifikationen önologischer Erzeugnisse“ vom März 2014,

Aktualisierung des Blattes „Behandlung von mosten mit Sauerstoff“

RESOLUTION OIV-OENO 545A-2016

AKTUALISIERUNG DES BLATTES „BEHANDLUNG VON MOSTEN MIT SAUERSTOFF“

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein, 

GESTÜTZT auf die Sitzungsarbeiten der Sachverständigengruppe „Spezifikationen önologischer Erzeugnisse“ vom März 2014,