Struktur

Wer sind wir

Die Generalversammlung ist für die endgültigen Beschlüsse über die Validierung der Arbeiten der OIV zuständig.

Die Zuständigkeiten der Generalversammlung umfassen:

  • Abstimmungen im Konsens über die Annahme von Resolutionen
  • Genehmigung von Haushalts- und Strategieplänen,
  • Wahl des Präsidenten und des Generaldirektors der OIV Wahl der Vorsitzenden der Kommissionen und Unterkommissionen

Wer

Die Generalversammlung setzt sich aus den von den einzelnen Mitgliedstaaten ausgewählten Delegierten und Vertretern von Beobachtern zusammen.

Wann

Die Generalversammlung wird in der Regel zweimal jährlich einberufen.

Exekutivausschuss

Was

Der Exekutivausschuss gibt in der Regel Empfehlungen an die Generalversammlung ab und beaufsichtigt die wissenschaftlichen Strukturen der OIV.

Die Zuständigkeiten des Exekutivausschusses umfassen:

  • Abgabe von Empfehlungen in Bezug auf haushaltspolitische Erwägungen.
  • ApErnennung der wissenschaftlichen Sekretäre der einzelnen Kommissionen und Unterkommissionen, pointing scientific secretaries for each Commission and Sub-Commission
  • Gewährung des Beobachterstatus.

Wer

Der Exekutivausschuss setzt sich neben dem Präsidenten, dem Ersten und Zweiten Vizepräsidenten und dem Generaldirektor aus folgenden Mitgliedern zusammen: einem Delegierten oder stellvertretenden Delegierten je Mitgliedstaat.

Wann

Der Exekutivausschuss trifft in der Regel zweimal jährlich zusammen.

Organigramm des OIV Präsidiums

Unter Aufsicht des Exekutivausschusses stellt das Präsidium der OIV eine effiziente Verbindung zum Generaldirektor dar.

Es stellt insbesondere für den Exekutivausschuss sicher, dass die im Rahmen der Geschäftsführung getroffenen Beschlüsse mit den von der Generalversammlung festgelegten Ausrichtungen übereinstimmen, unter Einhaltung der Zuständigkeiten der OIV und des von ihr verabschiedeten Strategieplans.