Leitlinien der OIV für die Bewertung physikalischer Behandlungen von Trauben und Traubenerzeugnissen
RESOLUTION OIV-SECSAN 664-2020
LEITLINIEN DER OIV FÜR DIE BEWERTUNG PHYSIKALISCHER BEHANDLUNGEN VON TRAUBEN UND TRAUBENERZEUGNISSEN
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 a) des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein, der die Tätigkeiten der OIV festlegt:
Leitlinien der OIV für die Verhinderung von Risiken und die Entwicklung standardisierter Methoden für freiwillige Alkoholtests und bewährter Praktiken auf Weinveranstaltungen für Verbraucher
RESOLUTION OIV-SECSAN 663-2021
LEITLINIEN DER OIV FÜR DIE VERHINDERUNG VON RISIKEN UND DIE ENTWICKLUNG STANDARDISIERTER METHODEN FÜR FREIWILLIGE ALKOHOLTESTS UND BEWÄHRTER PRAKTIKEN AUF WEINVERANSTALTUNGEN FÜR VERBRAUCHER
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
Empfehlung zur Bewertung/Beurteilung und Übermittlung von epidemiologischen Studien über den Konsum von Trauben, Wein und anderen Weinbauerzeugnissen
RESOLUTION OIV-SECSAN 711-2022
EMPFEHLUNG ZUR BEWERTUNG/BEURTEILUNG UND ÜBERMITTLUNG VON EPIDEMIOLOGISCHEN STUDIEN ÜBER DEN KONSUM VON TRAUBEN, WEIN UND ANDEREN WEINBAUERZEUGNISSEN
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
Empfehlungen zur Verbreitung von Informationen über den Weinkonsum
RESOLUTION OIV-SECSAN 679-2022
EMPFEHLUNGEN ZUR VERBREITUNG VON INFORMATIONEN ÜBER DEN WEINKONSUM
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
Aktualisierung der Resolution OIV-OENO-SECSAN 520-2014 über den Kodex für die gute Praxis der Weinschönung bei Verwendung von proteinhaltigen Schönungsmitteln mit Allergenem potential
RESOLUTION OIV-SECSAN 710-2022
AKTUALISIERUNG DER RESOLUTION OIV-OENO-SECSAN 520-2014 ÜBER DEN KODEX FÜR DIE GUTE PRAXIS DER WEINSCHÖNUNG BEI VERWENDUNG VON PROTEINHALTIGEN SCHÖNUNGSMITTELN MIT ALLERGENEM POTENTIAL
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HINWEIS: Diese Resolution ändert die nachfolgende Resolution: |
Aktualisierung der Resolution OIV/OENO 427/2010 über die Kriterien für den Nachweis von Allergenen
RESOLUTION OIV-SECSAN 709-2022
AKTUALISIERUNG DER RESOLUTION OIV/OENO 427/2010 ÜBER DIE KRITERIEN FÜR DEN NACHWEIS VON ALLERGENEN
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HINWEIS: Diese Resolution ändert die nachfolgende Resolution: - OIV/OENO 427/2010 |
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
Prüfung des Grenzwerts für Arsen in Wein
RESOLUTION OIV-SECSAN 701-2022
PRÜFUNG DES GRENZWERTS FÜR ARSEN IN WEIN
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HINWEIS: DieseResolution ändert die nachfolgenden Resolutionen: - AG 11/67-OEN - AG 2/53-OEN |
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
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