Kommission Wirtschaft und Recht

Adopted

Angabe des Ursprungslandes

4.7                      Angabe des Ursprungslandes

Die Angabe erfolgt durch ein Substantiv oder ein Adjektiv in Verbindung mit dem Wort „Wein“ oder durch Formulierungen wie „Erzeugnis aus…“.

In den beiden unter Paragraph 2.5.2 aufgeführten Fällen werden folgende Angaben verwendet:

„Mischung von Weinen aus…“ oder eine entsprechende Formulierung, wenn es sich um einen Verschnitt von Weinen aus verschiedenen Ländern handelt;

Angabe des Nennvolumens

4.6                      Angabe des Nennvolumens

Das Nennvolumen wird in einer der folgenden Einheiten angegeben: Liter (l) oder (L), Zentiliter (cl), Milliliter (ml); es wird in Zahlen ausgedrückt und durch das Symbol bzw. die vollständig ausgeschriebene Einheit ergänzt.

Angaben über das Vorhandensein von Stoffen, die bekanntermaßen eine Überempfindlichkeit einschl. Allergien verursachen

4.5                      Angaben über das Vorhandensein von Stoffen, die bekanntermaßen eine Überempfindlichkeit einschl. Allergien verursachen

 

Die Bezeichnung der Stoffe, die bekanntermaßen eine Überempfindlichkeit einschl. Allergien verursachen, sollte in der Zutatenliste aufgeführt werden, sofern diese auf dem Etikett angegeben ist, oder bei Fehlen der Zutatenliste sollte ihm das Wort „enthält“ vorangestellt werden.

Angabe des alkoholgehalts

4.4          Angabe des alkoholgehalts

Der Gehalt an vorhandenem Alkohol muss mit dem Symbol „%“ und den Angaben „Volumen“ oder den Symbolen „vol.“ oder „vol“ angegeben werden, es können zusätzlich die Angaben „Alkohol“ oder den Symbolen „Alk“ oder „Alc.“ erfolgen.

Die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent des Produkts erfolgt mit höchstens einer Dezimalstelle.

Lesbarkeit

4.3                      Lesbarkeit

 

Die Angaben müssen aufgrund ihrer Größe und Farbe für den Verbraucher unter normalen Kauf- und Verbrauchsbedingungen klar, unverwischbar und gut leserlich sein.

Sprache

4.2                      Sprache

Die verwendete Sprache muss für den Verbraucher leicht verständlich sein.

Falls die Sprache für den Verbraucher, für den der Wein bestimmt ist, nicht verständlich ist, ist das Etikett zu ersetzen oder ein anderes Etikett hinzuzufügen, auf dem die oben genannten, in Teil 2 der Norm vorgeschriebenen Angaben in der erforderlichen Sprache erfolgen.

Blickfeld

4.1                      Blickfeld

Die Angabe der Bezeichnung des Erzeugnisses, des Alkoholgehalts, des Nettoinhaltes und des Ursprungslands müssen in einem einzigen Blickfeld erscheinen ohne Beeinträchtigung spezifischer Bestimmungen, die für den Inlandsmarkt weniger einschränkend sind.

Alterung des Weines

3.1.7              Alterung des Weines

Begriffe, die sich auf die Reifung des Weins beziehen, oder gleichwertige Begriffe dürfen nur verwendet werden, wenn die Reifungsbedingungen durch eine nationale Vorschrift festgelegt sind.