Kommission Wirtschaft und Recht

Adopted

Aufhebung veralteter, überholter und redundanter OIV-resolutionen

RESOLUTION OIV-ECO 715-2023

AUFHEBUNG VERALTETER, ÜBERHOLTER UND REDUNDANTER OIV-RESOLUTIONEN

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

UNTER HINWEIS auf die Resolution AG 3/2004, mit der die Internationale Organisation für Rebe und Wein der Übertragung des gesamten wissenschaftlichen und technischen Erbes des Internationalen Amtes für Rebe und Wein zugestimmt hat;

Aktualisierung der Internationalen Norm für die Kennzeichnung von weinen: Name und Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen

RESOLUTION OIV-ECO 699-2023

AKTUALISIERUNG DER INTERNATIONALEN NORM FÜR DIE KENNZEICHNUNG VON WEINEN: NAME UND ANSCHRIFT DES FÜR DIE ABFÜLLUNG VERANTWORTLICHEN

HINWEIS: Die folgende Resolution wird durch die vorliegende Resolution geändert:

Aktualisierung der internationalen Norm für die Kennzeichnung von weinen hinsichtlich potentiell Allergener Zusatzstoffe und Rückstände

RESOLUTION OIV-ECO 648-2020

AKTUALISIERUNG DER INTERNATIONALEN NORM FÜR DIE KENNZEICHNUNG VON WEINEN HINSICHTLICH POTENTIELL ALLERGENER ZUSATZSTOFFE UND RÜCKSTÄNDE

HINWEIS: Folgende Resolutionen werden durch die vorliegende Resolution geändert:

Angabe von Name und Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen

4.8                      Angabe von Name und Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen

Name und Adresse des gemäß Paragraph 2.6 für die Abfüllung Verantwortlichen sind durch eine Formulierung wie „abgefüllt von“ oder „Abfüllung durch“ oder „verpackt von“ [Name des Verantwortlichen] in [Anschrift des Verantwortlichen] anzugeben.