Kommission Wirtschaft und Recht

Adopted

Aktualisierung der Internationalen Norm für die Kennzeichnung von weinen: Name und Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen

RESOLUTION OIV-ECO 699-2023

AKTUALISIERUNG DER INTERNATIONALEN NORM FÜR DIE KENNZEICHNUNG VON WEINEN: NAME UND ANSCHRIFT DES FÜR DIE ABFÜLLUNG VERANTWORTLICHEN

HINWEIS: Die folgende Resolution wird durch die vorliegende Resolution geändert:

Aktualisierung der internationalen Norm für die Kennzeichnung von weinen hinsichtlich potentiell Allergener Zusatzstoffe und Rückstände

RESOLUTION OIV-ECO 648-2020

AKTUALISIERUNG DER INTERNATIONALEN NORM FÜR DIE KENNZEICHNUNG VON WEINEN HINSICHTLICH POTENTIELL ALLERGENER ZUSATZSTOFFE UND RÜCKSTÄNDE

HINWEIS: Folgende Resolutionen werden durch die vorliegende Resolution geändert:

Angabe von Name und Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen

4.8                      Angabe von Name und Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen

Name und Adresse des gemäß Paragraph 2.6 für die Abfüllung Verantwortlichen sind durch eine Formulierung wie „abgefüllt von“ oder „Abfüllung durch“ oder „verpackt von“ [Name des Verantwortlichen] in [Anschrift des Verantwortlichen] anzugeben.

Angabe des Ursprungslandes

4.7                      Angabe des Ursprungslandes

Die Angabe erfolgt durch ein Substantiv oder ein Adjektiv in Verbindung mit dem Wort „Wein“ oder durch Formulierungen wie „Erzeugnis aus…“.

In den beiden unter Paragraph 2.5.2 aufgeführten Fällen werden folgende Angaben verwendet:

„Mischung von Weinen aus…“ oder eine entsprechende Formulierung, wenn es sich um einen Verschnitt von Weinen aus verschiedenen Ländern handelt;

Angabe des Nennvolumens

4.6                      Angabe des Nennvolumens

Das Nennvolumen wird in einer der folgenden Einheiten angegeben: Liter (l) oder (L), Zentiliter (cl), Milliliter (ml); es wird in Zahlen ausgedrückt und durch das Symbol bzw. die vollständig ausgeschriebene Einheit ergänzt.