Internationale Norm für die Etikettierung von Weinen

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Blickfeld

4.1                      Blickfeld

Die Angabe der Bezeichnung des Erzeugnisses, des Alkoholgehalts, des Nettoinhaltes und des Ursprungslands müssen in einem einzigen Blickfeld erscheinen ohne Beeinträchtigung spezifischer Bestimmungen, die für den Inlandsmarkt weniger einschränkend sind.

Die Angabe des Namens und der Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen im Sinne von Punkt 2.6, den Stoffen, die bekanntermaßen eine Überempfindlichkeit einschl. Allergien verursachen im Sinne von Punkt 2.3, der Losnummer im Sinne von Punkt 2.7 und alle anderen Angaben können an jeder beliebigen Stelle des Etiketts gemacht werden. 

Die oben aufgeführten Angaben können allerdings an jeder Stelle des Etiketts wiederholt werden.