Kommission Weinbau

Adopted

Leitlinien der OIV zur Anerkennung von Rebensammlungen

RESOLUTION OIV-VITI 539-2017

LEITLINIEN DER OIV ZUR ANERKENNUNG VON REBENSAMMLUNGEN

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

AUF Vorschlag der Kommission I „Weinbau“,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein und Ziffer 1.C.iii des Strategieplans 2015-2019 der OIV „Förderung der Kenntnis der funktionellen Genomik von Reben und Mikroorganismen“,

Empfehlungen der OIV zur Verwendung von alternativen zu Sulfiten und anderen Konservierungsstoffen bei der Erzeugung von Tafeltrauben und Getrockneten Weintrauben

RESOLUTION OIV-VITI 608-2018

EMPFEHLUNGEN DER OIV ZUR VERWENDUNG VON ALTERNATIVEN ZU SULFITEN UND ANDEREN KONSERVIERUNGSSTOFFEN BEI DER ERZEUGUNG VON TAFELTRAUBEN UND GETROCKNETEN WEINTRAUBEN

DIE GENERALVERSAMMLUNG

AUF Vorschlag der Kommission I „Weinbau“ und der Unterkommission „Tafeltrauben, getrocknete Trauben und unvergorene Traubenerzeugnisse“,

Empfehlungen der OIV zur Verwendung von alternativen zu synthetischen Wachstumsregulatoren bei der Erzeugung von Tafeltrauben

RESOLUTION OIV-VITI 607-2018

EMPFEHLUNGEN DER OIV ZUR VERWENDUNG VON ALTERNATIVEN ZU SYNTHETISCHEN WACHSTUMSREGULATOREN BEI DER ERZEUGUNG VON TAFELTRAUBEN

DIE GENERALVERSAMMLUNG

AUF Vorschlag der Kommission I „Weinbau“ und der Unterkommission „Tafeltrauben, getrocknete Trauben und unvergorene Traubenerzeugnisse“,

OIV-Protokoll für eine nachhaltige Wassernutzung im Weinbau

RESOLUTION OIV-VITI 569-2018

OIV-PROTOKOLL FÜR EINE NACHHALTIGE WASSERNUTZUNG IM WEINBAU

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

AUF Vorschlag der Kommission I „Weinbau“,

GESTÜTZT auf Artikel 2, Absatz 2 b iii) des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der internationalen Organisation für Rebe und Wein sowie auf Ziffer 1.C.i des OIV-Strategieplans 2015-2019, der den „Vorschlag von Maßnahmen für das Management des Wasserverbrauchs“ vorsieht,

Multikriterielle Bewertung der Umweltbelastung im Weinbausektor – Ökobilanz (LCA): Allgemeine Grundsätze der Durchführung der Bewertung und der Mitteilung der Ergebnisse

RESOLUTION OIV-VITI 640-2020

MULTIKRITERIELLE BEWERTUNG DER UMWELTBELASTUNG IM WEINBAUSEKTOR – ÖKOBILANZ (LCA): ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER DURCHFÜHRUNG DER BEWERTUNG UND DER MITTEILUNG DER ERGEBNISSE

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 b) i des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der internationalen Organisation für Rebe und Wein,  

Empfehlungen der OIV zur Bewertung und Bedeutung der mikrobiellen Diversität im Kontext des nachhaltigen Weinbaus

RESOLUTION OIV-VITI 655-2021

EMPFEHLUNGEN DER OIV ZUR BEWERTUNG UND BEDEUTUNG DER MIKROBIELLEN DIVERSITÄT IM KONTEXT DES NACHHALTIGEN WEINBAUS

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

Auf Vorschlag der Kommission I „Weinbau“ und der Sachverständigengruppe „Nachhaltige Entwicklung und Klimawandel“,