Kommission Önologie

Adopted

Behandlung mit Kaliumpolyaspartat - Wein

RESOLUTION OIV-OENO 543-2016

BEHANDLUNG MIT KALIUMPOLYASPARTAT - WEIN

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein, auf Vorschlag der Sachverständigengruppe „Technologie“,

GESTÜTZT auf die befürwortende Stellungnahme der Sachverständigengruppe „Lebensmittelsicherheit“,

Bestimmungen zur Verwendung patentierter Methoden, die von der OIV anzunehmen sind

RESOLUTION OIV-OENO 526-2016

BESTIMMUNGEN ZUR VERWENDUNG PATENTIERTER METHODEN, DIE VON DER OIV ANZUNEHMEN SIND

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

AUF Vorschlag der Unterkommission „Analysemethoden“, angesichts der zunehmenden Anwendung patentierter Analysemethoden,

Monographie über selektive Zeolithe (Faujasit)

RESOLUTION OIV-OENO 506-2016

MONOGRAPHIE ÜBER SELEKTIVE ZEOLITHE  (FAUJASIT)

DIE GENERALVERSAMMLUNG, 

GESTÜTZT auf Artikel  2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppen „Technologie“ zur Behandlung von Wein mit Zeolith-Tiefenfilterschichten für die selektive Entfernung von Färbungen im Wein,

Verwendung von filterplatten mit Zeolith y-Faujasiten zur Adsorption von Haloanisolen

RESOLUTION OIV-OENO 444-2016

VERWENDUNG VON FILTERPLATTEN MIT ZEOLITH Y-FAUJASITEN ZUR ADSORPTION VON  HALOANISOLEN

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 IV des Gründungsübereinkommens vom 3. April 2001 der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

GESTÜTZT auf  die Arbeiten der Expertengruppe „Technologie“,

GESTÜTZT auf die befürwortende Stellungnahme der Sachverständigengruppe „Lebensmittelsicherheit“,

Einführung des Prinzips der „Obscuration“: Überarbeitung der Methode OIV-MA-BS-01

RESOLUTION OIV-OENO 588-2017

EINFÜHRUNG DES PRINZIPS DER „OBSCURATION“: ÜBERARBEITUNG DER METHODE OIV-MA-BS-01

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

auf Vorschlag der Unterkommission „Analysemethoden“,

Einführung der Definition des scheinbaren Alkoholgehalts - Überarbeitung der Methode OIV-MA-BS-01

RESOLUTION OIV-OENO 587-2017

EINFÜHRUNG DER DEFINITION DES SCHEINBAREN ALKOHOLGEHALTS - ÜBERARBEITUNG DER METHODE OIV-MA-BS-01

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

auf Vorschlag der Unterkommission „Analysemethoden“,

Behandlung von Mosten für Likörweine mit Calciumsulfat

RESOLUTION OIV-OENO 583-2017

BEHANDLUNG VON MOSTEN FÜR LIKÖRWEINE MIT CALCIUMSULFAT

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 b) ii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

IN ANBETRACHT der Notwendigkeit, den pH-Wert einiger Likörweine, die einen niedrigen natürlichen Säuregehalt aufweisen, zu senken,