Kommission Önologie

Adopted

Behandlung von Weinen mit Glutathion

RESOLUTION OIV-OENO 446-2015

BEHANDLUNG VON WEINEN MIT GLUTATHION

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 Ziffer ii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG dessen, dass die Aromen junger Weine durch Glutathion besser erhalten bleiben und das Auftreten oxidationsbedingter Fehler bei der Reifung verzögert werden,

Monographie zu Proteinen pflanzlichen Ursprungs – Aktualisierung der Spezifikationen von eisen und anderen metallen

RESOLUTION OIV-OENO 575-2016

MONOGRAPHIE ZU PROTEINEN PFLANZLICHEN URSPRUNGS – AKTUALISIERUNG DER SPEZIFIKATIONEN VON EISEN UND ANDEREN METALLEN

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

auf Vorschlag der Sachverständigengruppe „Spezifikationen önologischer Erzeugnisse“,

Verwendung von nicht-Saccharomyces-hefen – Überarbeitung der Datenblätter des internationalen Kodex der önologischen Praxis

RESOLUTION OIV-OENO 546-2016

VERWENDUNG VON NICHT-SACCHAROMYCES-HEFEN – ÜBERARBEITUNG DER DATENBLÄTTER DES INTERNATIONALEN KODEX DER ÖNOLOGISCHEN PRAXIS

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 IV des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

Aktualisierung des Blattes „Behandlung von weinen mit Sauerstoff“

RESOLUTION OIV-OENO 545B-2016

AKTUALISIERUNG DES BLATTES „BEHANDLUNG VON WEINEN MIT SAUERSTOFF“

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein, 

GESTÜTZT auf die Sitzungsarbeiten der Sachverständigengruppe „Spezifikationen önologischer Erzeugnisse“ vom März 2014,

Aktualisierung des Blattes „Behandlung von mosten mit Sauerstoff“

RESOLUTION OIV-OENO 545A-2016

AKTUALISIERUNG DES BLATTES „BEHANDLUNG VON MOSTEN MIT SAUERSTOFF“

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein, 

GESTÜTZT auf die Sitzungsarbeiten der Sachverständigengruppe „Spezifikationen önologischer Erzeugnisse“ vom März 2014,