Aktualisierung des Blattes „Behandlung von weinen mit Sauerstoff“
RESOLUTION OIV-OENO 545B-2016
AKTUALISIERUNG DES BLATTES „BEHANDLUNG VON WEINEN MIT SAUERSTOFF“
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
GESTÜTZT auf die Sitzungsarbeiten der Sachverständigengruppe „Spezifikationen önologischer Erzeugnisse“ vom März 2014,
Aktualisierung des Blattes „Behandlung von mosten mit Sauerstoff“
RESOLUTION OIV-OENO 545A-2016
AKTUALISIERUNG DES BLATTES „BEHANDLUNG VON MOSTEN MIT SAUERSTOFF“
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
GESTÜTZT auf die Sitzungsarbeiten der Sachverständigengruppe „Spezifikationen önologischer Erzeugnisse“ vom März 2014,
Behandlung mit Kaliumpolyaspartat - Wein
RESOLUTION OIV-OENO 543-2016
BEHANDLUNG MIT KALIUMPOLYASPARTAT - WEIN
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein, auf Vorschlag der Sachverständigengruppe „Technologie“,
GESTÜTZT auf die befürwortende Stellungnahme der Sachverständigengruppe „Lebensmittelsicherheit“,
Bestimmungen zur Verwendung patentierter Methoden, die von der OIV anzunehmen sind
RESOLUTION OIV-OENO 526-2016
BESTIMMUNGEN ZUR VERWENDUNG PATENTIERTER METHODEN, DIE VON DER OIV ANZUNEHMEN SIND
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
AUF Vorschlag der Unterkommission „Analysemethoden“, angesichts der zunehmenden Anwendung patentierter Analysemethoden,
Monographie über selektive Zeolithe (Faujasit)
RESOLUTION OIV-OENO 506-2016
MONOGRAPHIE ÜBER SELEKTIVE ZEOLITHE (FAUJASIT)
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppen „Technologie“ zur Behandlung von Wein mit Zeolith-Tiefenfilterschichten für die selektive Entfernung von Färbungen im Wein,
Verwendung von filterplatten mit Zeolith y-Faujasiten zur Adsorption von Haloanisolen
RESOLUTION OIV-OENO 444-2016
VERWENDUNG VON FILTERPLATTEN MIT ZEOLITH Y-FAUJASITEN ZUR ADSORPTION VON HALOANISOLEN
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 IV des Gründungsübereinkommens vom 3. April 2001 der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
GESTÜTZT auf die Arbeiten der Expertengruppe „Technologie“,
GESTÜTZT auf die befürwortende Stellungnahme der Sachverständigengruppe „Lebensmittelsicherheit“,
Grenzwert für eisen in den OIV-monographien zu PVI/PVP
RESOLUTION OIV-OENO 605-2017
GRENZWERT FÜR EISEN IN DEN OIV-MONOGRAPHIEN ZU PVI/PVP
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppe „Spezifikationen önologischer Erzeugnisse“,
Bestimmung von Ethylcarbamat - Überarbeitung der Methode OIV-MA-BS-25
RESOLUTION OIV-OENO 590-2017
BESTIMMUNG VON ETHYLCARBAMAT - ÜBERARBEITUNG DER METHODE OIV-MA-BS-25
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
auf Vorschlag der Unterkommission „Analysemethoden“,
Einführung des Prinzips der „Obscuration“: Überarbeitung der Methode OIV-MA-BS-01
RESOLUTION OIV-OENO 588-2017
EINFÜHRUNG DES PRINZIPS DER „OBSCURATION“: ÜBERARBEITUNG DER METHODE OIV-MA-BS-01
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
auf Vorschlag der Unterkommission „Analysemethoden“,
Einführung der Definition des scheinbaren Alkoholgehalts - Überarbeitung der Methode OIV-MA-BS-01
RESOLUTION OIV-OENO 587-2017
EINFÜHRUNG DER DEFINITION DES SCHEINBAREN ALKOHOLGEHALTS - ÜBERARBEITUNG DER METHODE OIV-MA-BS-01
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
auf Vorschlag der Unterkommission „Analysemethoden“,
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