Aktualisierung der Internationalen Norm für die kennzeichnung von weinen: Name des weinbaubetriebs
RESOLUTION OIV-ECO 700-2023
AKTUALISIERUNG DER INTERNATIONALEN NORM FÜR DIE KENNZEICHNUNG VON WEINEN: NAME DES WEINBAUBETRIEBS
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Aktualisierung der Internationalen Norm für die Kennzeichnung von weinen: Name und Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen
RESOLUTION OIV-ECO 699-2023
AKTUALISIERUNG DER INTERNATIONALEN NORM FÜR DIE KENNZEICHNUNG VON WEINEN: NAME UND ANSCHRIFT DES FÜR DIE ABFÜLLUNG VERANTWORTLICHEN
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Aktualisierung der Internationalen Norm für die Kennzeichnung von weinen: Alterung des Weins
RESOLUTION OIV-ECO 698-2023
AKTUALISIERUNG DER INTERNATIONALEN NORM FÜR DIE KENNZEICHNUNG VON WEINEN: ALTERUNG DES WEINS
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Aktualisierung der Internationalen Norm für die Kennzeichnung von weinen: Jahrgang oder Erntejahr
RESOLUTION OIV-ECO 697-2023
AKTUALISIERUNG DER INTERNATIONALEN NORM FÜR DIE KENNZEICHNUNG VON WEINEN: JAHRGANG ODER ERNTEJAHR
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Aktualisierung der internationalen Norm für die Kennzeichnung von weinen hinsichtlich potentiell Allergener Zusatzstoffe und Rückstände
RESOLUTION OIV-ECO 648-2020
AKTUALISIERUNG DER INTERNATIONALEN NORM FÜR DIE KENNZEICHNUNG VON WEINEN HINSICHTLICH POTENTIELL ALLERGENER ZUSATZSTOFFE UND RÜCKSTÄNDE
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Angabe von Name und Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen
4.8 Angabe von Name und Anschrift des für die Abfüllung Verantwortlichen
Name und Adresse des gemäß Paragraph 2.6 für die Abfüllung Verantwortlichen sind durch eine Formulierung wie „abgefüllt von“ oder „Abfüllung durch“ oder „verpackt von“ [Name des Verantwortlichen] in [Anschrift des Verantwortlichen] anzugeben.
Angabe des Ursprungslandes
4.7 Angabe des Ursprungslandes
Die Angabe erfolgt durch ein Substantiv oder ein Adjektiv in Verbindung mit dem Wort „Wein“ oder durch Formulierungen wie „Erzeugnis aus…“.
In den beiden unter Paragraph 2.5.2 aufgeführten Fällen werden folgende Angaben verwendet:
„Mischung von Weinen aus…“ oder eine entsprechende Formulierung, wenn es sich um einen Verschnitt von Weinen aus verschiedenen Ländern handelt;
Angabe des Nennvolumens
4.6 Angabe des Nennvolumens
Das Nennvolumen wird in einer der folgenden Einheiten angegeben: Liter (l) oder (L), Zentiliter (cl), Milliliter (ml); es wird in Zahlen ausgedrückt und durch das Symbol bzw. die vollständig ausgeschriebene Einheit ergänzt.
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