Internationale Norm für die Etikettierung von Spirituosen Weinbaulichen Ursprungs

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Zwingende angaben

Artikel 7: Zwingende angaben

  1. Auf dem Etikett von Spirituosen weinbaulichen Ursprungs sind zwingend folgende Angaben zu machen:

a)      Verkehrsbezeichnung;

b)      Alkoholgehalt,  ausgedrückt in Volumenprozent Ethylalkohol bei 20ºC;

c)      Nennvolumen;

d)      Los;

e)      Angabe des Verantwortlichen, d.h. des Herstellers, des Abfüllers oder des Verkäufers, sowie auf jeden Fall des Firmensitzes;

f)      Angaben, die im Land des Inverkehrbringens vorgeschrieben sind, insbesondere Angaben zu Allergenen

  1. In demselben Sichtfeld sind außerdem die Verkehrsbezeichnung der Spirituose weinbaulichen Ursprungs, der Alkoholgehalt und das Nennvolumen anzugeben.