Internationale Norm für die Etikettierung von Spirituosen Weinbaulichen Ursprungs

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Etikettierung

Artikel 2: Etikettierung

  1. Als „Etikettierung“ gelten alle Angaben, Kennzeichnungen, Hersteller- oder Handelsmarken, Abbildungen oder Zeichen bzgl. einer Spirituose weinbaulichen Ursprungs, die auf Verpackungen, Etiketten, Ringen oder Verschlüssen jeglicher Art angebracht sind und die betreffende Spirituose weinbaulichen Ursprungs begleiten oder sich auf diese beziehen.
  1. Durch die Etikettierung und die Art und Weise, in der sie erfolgt, müssen eine Irreführung hinsichtlich des Ursprungs, der Herkunft bzw. der Art der Spirituose weinbaulichen Ursprungs sowie eine Täuschung des Verbrauchers vermieden werden.
  1. Als „Etikett“ gelten alle Blätter, Markenzeichen, Bilder und sonstige Beschreibungen, die auf die Verpackung (das Behältnis) einer Spirituose weinbaulichen Ursprungs geschrieben, gedruckt, gestanzt, geklebt oder angebracht bzw. dieser beigefügt sind.
  1. Als „Sichtfeld“ gilt jeder Bereich auf der Oberfläche der Verpackung (des Behältnisses) mit Ausnahme des Bodens, der ohne Wenden der Verpackung (des Behältnisses) mit den Augen wahrgenommen werden kann.