Allgemeine Grundsätze der OIV für die Kommunikation im Zusammenhang mit der CO2-Bilanz von Unternehmen/Organisationen und Erzeugnissen des Weinbausektors

Status: In Kraft

Allgemeine Grundsätze der OIV für die Kommunikation im Zusammenhang mit der CO2-Bilanz von Unternehmen/Organisationen und Erzeugnissen des Weinbausektors

RESOLUTION OIV-CST 503H-2022

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER OIV FÜR DIE KOMMUNIKATION IM ZUSAMMENHANG MIT DER CO2-BILANZ VON UNTERNEHMEN/ORGANISATIONEN UND ERZEUGNISSEN DES WEINBAUSEKTORS

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf die Resolution OIV-CST 431-2011, insbesondere auf den Beschluss, die Modalitäten der Mitteilung von Ergebnissen der Treibhausgas-Bilanzierung im Weinbausektor in späteren Dokumenten festzulegen,

GESTÜTZT auf die Resolution OIV-CST 503AB-2015, die Informationen über die bei der Berechnung der Treibhausgasemissionen für ein Unternehmen oder ein bestimmtes Erzeugnis zu beachtenden Aspekte sowie umfassende Informationen zu den zu berücksichtigenden Treibhausgasemissionen enthält,

GESTÜTZT auf die Resolution OIV-VITI 640-2020 „Multikriterielle Bewertung der Umweltbelastung im Weinbausektor – Ökobilanz (LCA): Allgemeine Grundsätze der Durchführung der Bewertung und der Mitteilung der Ergebnisse,

GESTÜTZT auf die Norm ISO 14020:2000 „Umweltkennzeichnungen und -deklarationen – allgemeine Grundsätze”

GESTÜTZT auf die Norm ISO 14025:2006 „Umweltkennzeichnungen und -deklarationen - Typ III Umweltkennzeichnungen – Grundsätze und Verfahren,

GESTÜTZT auf die Norm ISO/TS 14027 „Umweltkennzeichnungen und -deklarationen – Typ III Umweltdeklarationen – Grundsätze und Verfahren,

GESTÜTZT auf die Norm ISO/TS 14067:2018 „Treibhausgase, Carbon Footprint von Produkten – Anforderungen und Richtlinien für die Quantifizierung,

GESTÜTZT auf die Norm ISO 14064-1:2006 „Spezifikation mit Anleitung zur quantitativen Bestimmung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen und Entzug von Treibhausgasen auf Organisationsebene“,

GESTÜTZT auf die Norm ISO 14026:2017 „Umweltkennzeichnungen und Deklarationen – Grundsätze, Anforderungen und Richtlinien für die Kommunikation von Fußabdruckinformationen“,

GESTÜTZT auf die Norm ISO 14044 „Umweltmanagement – Ökobilanz – Anforderungen und Anleitungen“, 

BESCHLIESST, nachfolgende Grundsätze der OIV für die Kommunikation im Zusammenhang mit der CO2-Bilanz von Erzeugnissen des Weinbausektors anzunehmen.

Index

RESOLUTION OIV-CST 503H-2022

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER OIV FÜR DIE KOMMUNIKATION IM ZUSAMMENHANG MIT DER CO2-BILANZ VON UNTERNEHMEN/ORGANISATIONEN UND ERZEUGNISSEN DES WEINBAUSEKTORS

Anwendungsbereich

I. Einschlägige ISO-Normen für Weinbauerzeugnisse

II. Allgemeine Erwägungen

III. Begriffe und Definitionen

Allgemeine Grundsätze

IV. Anforderungen an die CFP-Kommunikation

1. Allgemeine Anforderungen

2. Zielgruppe: Business-to-Business oder Business-to-Consumer

3. Bereitzustellende Informationen

4. Kritische Prüfung

Anwendungsbereich

Vorliegendes Dokument soll für die Durchführung, Bewertung und Prüfung der Mitteilung von Ergebnissen der Treibhausgas-Bilanzierung im Weinbausektor im Rahmen des OIV-Protokolls eine Orientierungshilfe bieten.

Es wird ein allgemeiner Rahmen für die Kommunikationsanforderungen und Optionen für den Kohlenstoff-Fußabdruck von Erzeugnissen vorgegeben. 

  1.          Einschlägige ISO-Normen für Weinbauerzeugnisse

Die nachstehend angeführten Regeln und Kommunikationsanforderungen im Zusammenhang mit der CO2-Bilanz von Weinbauerzeugnissen entsprechen denen der ISO-Normen 14020:2001, ISO/TS 14027, ISO 14026:2017 und 14067:2018.

Die relevanten ISO-Normen sind nachfolgend angeführt:

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Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die Anforderungen an die Kommunikation im Zusammenhang mit der CO2-Bilanz von Weinbauerzeugnissen gegeben, die durch die ISO-Normen festgelegt sind.

  1.   Allgemeine Erwägungen

Für die Kommunikation im Zusammenhang mit der CO2-Bilanz sind standardisierte Kriterien erforderlich, um die Genauigkeit und Verlässlichkeit der den Verbrauchern mitgeteilten Informationen zu gewährleisten und die Zahl irreführender Deklarationen und Kennzeichnungen so gering wie möglich zu halten.

Der internationale Handel wird durch gemeinsame Kriterien für die Kommunikation im Zusammenhang mit dem CO2-Fußabdruck erleichtert.

  1.      Begriffe und Definitionen

OIV-Treibhausgasbilanzierungsprotokoll (festgelegt durch die Resolutionen OIV-CST 431-2011 und OIV-CST 503AB-2015)

Carbon Footprint/CO2-Fußabdruck eines Produkts (CFP)[1]: Bilanz der emittierten Treibhausgasmengen und der entzogenen Treibhausgasmengen in einem Produktsystem, angegeben in CO2-Äquivalent, auf der Grundlage einer Ökobilanz (LCA) (Scope 1, Scope 2 und Scope 3) unter Nutzung der einzigen Wirkungskategorie Klimawandel. Die Ergebnisse der Quantifizierung des CFP sind im Bericht zur CFP-Studie dokumentiert.

Studienbericht über den Carbon Footprint eines Produkts / Bericht zur CFP-Studie[2]: Bericht, der die CFP-Studie stützt, den CFP oder partiellen CFP darlegt und die im Rahmen der Studie getroffenen Entscheidungen aufzeigt

Produktkategorieregeln (PCR)[3]: spezifische Regeln, Anforderungen und Richtlinien für die Erstellung von Umweltdeklarationen für eine Produktkategorie

Produktkategorie[4]: Gruppe von Produkten, die die gleichen Funktionen erfüllen können

CFP-Kommunikationsprogramm[5]: Programm für die Entwicklung der CFP-Kommunikation auf der Grundlage einer Reihe von Verfahrensregeln. Das Programm der Kommunikation von Footprint-Informationen kann freiwillig oder obligatorisch, international, regional, national, lokal und/oder branchenspezifisch sein.

QR-Code: Der Quick Response Code ist ein zweidimensionaler (2-D) Matrixcode, der mehr Daten speichern kann als bisherige 1-D- und 2-D-Codes. Zudem kann der QR-Code dank einer fortschrittlichen Methode der Fehlerkorrektur und anderer einzigartiger Merkmale zuverlässiger und schneller gelesen werden als andere Codes.

Funktionelle Einheit:

  • Die funktionelle Einheit beschreibt die Funktionalität eines Produkts als quantifizierte Einheit, die den Vergleich zwischen ähnlichen Studien zum CO2-Fußabdruck erleichtert. Für die Zwecke dieser Resolution empfiehlt die OIV, die Vorschrift der Resolution OIV-CST 503AB-2015 „Treibhausgasbilanz im Weinbausektor – anerkannte Gase und Bestandsaufnahme der Emissionen und ihrer Sequestrierung“ zu beachten.
  • Die deklarierte Einheit ist die Einheit, die bei der Mitteilung der CO2-Fußabdrücke verwendet wird. Aus Gründen der Kohärenz und Vergleichbarkeit empfiehlt die OIV, dass die deklarierte Einheit mit der funktionellen Einheit übereinstimmt.

Allgemeine Grundsätze[6]

Für alle CFP-Kennzeichnungen und Klimadeklarationen gelten für Weinbauerzeugnisse die folgenden allgemeinen Grundsätze:

  1. Kennzeichnungen und Deklarationen müssen genau, überprüfbar und zutreffend sein.
  2. Kennzeichnungen und Deklarationen dürfen in keiner Weise Hindernisse für den internationalen Handel darstellen.
  3. Die bereitgestellten Informationen müssen auf wissenschaftlichen Methoden basieren, wie sie im THG-Bilanzierungsprotokoll für den Weinbausektor (Resolutionen OIV-CST 431-2011 und OIV-CST 503AB-2015) dargelegt sind.
  4. Die auf Etiketten und in Deklarationen bereitgestellten Informationen müssen öffentlich zugänglich und transparent sein. 
  5. Kennzeichnungen und Deklarationen müssen alle relevanten Aspekte des Lebenszyklus des Produkts berücksichtigen.
  6. Bei Kennzeichnungen und Deklarationen ist ihre Vergleichbarkeit sicherzustellen. Die Kommunikation des Footprint soll einen auf den Problembereich bezogenen Vergleich zwischen Produkten derselben Produktkategorie und mit derselben funktionalen oder deklarierten Einheit ermöglichen.
  7. Kennzeichnungen und Deklarationen müssen die unterschiedlichen lokalen und regionalen Gegebenheiten bei der Berechnung des CO2-Fußabdrucks berücksichtigen.
  8. Kennzeichnungen und Deklarationen müssen die Fairness des Treibhausgas-Bilanzierungsprotokolls sicherstellen, indem lediglich die Wirkungskategorie Klimawandel und nicht die gesamte Umweltleistung bewertet wird.
  9. Der Verwaltungsaufwand und die Informationsanforderungen im Zusammenhang mit Kennzeichnungen und Deklarationen müssen auf das erforderliche Maß beschränkt werden.
  10. Die Entwicklung von Kennzeichnungen und Deklarationen muss Beratungen mit den interessierten Kreisen umfassen.
  11. Relevante Informationen zur Kennzeichnung und zu Deklarationen müssen entlang der Lieferkette zugänglich sein.
  1.   Anforderungen an die CFP-Kommunikation

1.      Allgemeine Anforderungen

Die Kommunikation des CFP eines Weinbauerzeugnisses stützt sich auf eine Footprint-Studie auf der Grundlage von Methoden, die im OIV-Treibhausgasbilanzierungsprotokoll für den Weinbausektor (Resolutionen OIV-CST 431-2011 und OIV-CST 503AB-2015 und ISO 14026) dargelegt sind.

2.      Zielgruppe: Business-to-Business oder Business-to-Consumer

Die Kommunikation des CFP eines Weinbauerzeugnisses kann für die Business-to-Business oder die Business-to-Consumer-Kommunikation bestimmt sein.

3.      Bereitzustellende Informationen

Die Kommunikation des CFP muss folgende Informationen umfassen:

  • die funktionelle oder deklarierte Einheit, auf die sich die CFP-Kommunikation bezieht;
  • die Lebenszyklusstadien, die von der CFP-Kommunikation betroffen sind;
  • eine eindeutige Angabe (z.B. ein Link zu einer Website oder ein QR-Code) darüber, wie auf die ergänzenden Informationen zugegriffen werden kann, die auf einer Website oder an einer Verkaufsstelle oder durch ein anderes öffentlich zugängliches Kommunikationsmittel bereitgestellt werden können. 

4.      Kritische Prüfung

Bei der Erstellung der CFP-Studie erhöht eine kritische Prüfung die Glaubwürdigkeit des CFP. Bei vergleichenden Ökobilanzen ist sie obligatorisch. Erfolgt eine kritische Prüfung der CFP-Studien, sollte diese entsprechend der Norm ISO/TS 14071 durchgeführt werden.


[1] ISO 14067: 2018

[2] ISO 14067:2018

[4] ISO 14027 :2017

[5] ISO 14026:2017

[6] Weitere Informationen sind den allgemeinen Kommunikationsgrundsätzen für Produkte gemäß ISO 14020 zu entnehmen.