Internationale Norm für die Etikettierung von Weinen

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Gebrauch des Wortes "Wein"

2.1.1              Gebrauch des Wortes "Wein".

Unbeschadet des Absatzes 2.1.2.2 zweiter Unterabsatz ist der Gebrauch des Wortes "Wein" oder jedes anderen Ersatzbegriffes bei der Etikettierung eines Erzeugnisses vorgeschrieben, das der in Paragraph 1.2.1 aufgeführten Definition entspricht. Es können Ergänzungen bezüglich des Typs und der Klassifizierung erfolgen. Unter Vorbehalt der Bestimmungen, die von Staaten für die eigene Produktion vorgeschrieben werden können, kann die Zulassung zum freien Verkehr des der Definition entsprechenden und unter der Bezeichnung "Wein" vorgestellten Erzeugnisses nicht verweigert werden.

Unbeschadet der Bestimmungen für bestimmte Erzeugnisse, deren Bezeichnung das Wort "Wein" und eine zusätzliche Angabe enthält, kann sich das allein gebrauchte Wort "Wein" lediglich auf unter Paragraph 1.2.1. definierte Erzeugnisse beziehen."