Definitionen
1.1 Definitionen
„ Etikett“: Blatt, Markierung, Bild oder sonstige Beschreibung, die in schriftlicher, gedruckter, geschliffener, aufgetragener, gravierter oder befestigter Form auf der Verpackung (dem Behälter) von Wein angebracht oder dieser beigefügt ist,
„Kennzeichnung“ umfasst alle schriftlichen, gedruckten oder graphischen Elemente, die auf dem Etikett vorhanden sind, den Wein begleiten, auch in elektronischer Form, oder in der Nähe des Weins angezeigt werden, einschließlich solcher, die der Verkaufsförderung dienen.
„E-Label“ bezeichnet das Etikett oder einige seiner Elemente in elektronischer Form.
„ Einziges Blickfeld“: jeder Bereich auf der Oberfläche der Verpackung (des Behälters) mit Ausnahme des Bodens, der, ohne die Verpackung (den Behälter) zu drehen, ersichtlich ist.
„ Vorverpackter Wein“ bezeichnet Wein, der vorab in einem Behältnis verpackt wurde und dem Verbraucher oder für Gastronomiezwecke unmittelbar angeboten werden kann
„Zutat“: Jeder Stoff, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffe, der bei der Herstellung eines Weins verwendet wird und der, wenn auch in veränderter Form, im Enderzeugnis vorhanden ist. Die im Internationalen Önologischen Kodex der OIV aufgeführten Verarbeitungshilfsstoffe und Rückstände dieser Verarbeitungshilfsstoffe gelten nicht als Zutaten.
„Nährwertdeklaration“ bezeichnet die standardisierte Kennzeichnung oder Auflistung der Nährstoffe eines Lebensmittels.