Verwendung von selektiven Pflanzenfasern in mosten

Status: In Kraft

Verwendung von selektiven Pflanzenfasern in mosten

RESOLUTION OIV-OENO 684B-2022

VERWENDUNG VON SELEKTIVEN PFLANZENFASERN IN MOSTEN

Die Generalversammlung,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 b) ii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppe „Technologie“,

GESTÜTZT auf die 2017 verabschiedete Resolution OIV-OENO 582-2017 über die Verwendung selektiver Pflanzenfasern in Wein,

BESCHLIESST, den Anwendungsbereich auf Moste auszudehnen und auf Vorschlag der Kommission II „Önologie“, Teil II Kapitel 2 „Moste“ des Internationalen Kodex der Önologischen Praxis der OIV durch das folgende Verfahren zu ergänzen: 

TEIL II

2. Moste

TITEL ; VERWENDUNG VON SELEKTIVEN PFLANZENFASERN IN MOSTEN

Definition:

Verwendung eines aus Pflanzenfasern bestehenden selektiven Adsorptionsmittels in Mosten

Ziele:

  1. Verringerung des Ochratoxin A-Gehalts von Mosten,
  2. Verringerung der Anzahl und des Gehalts an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Mosten

Vorschriften:

  1. Die selektiven Pflanzenfasern werden in den Most oder im Laufe der Gärung eingebracht.
  2. Die Dosierung ist entsprechend dem Most und dem Gehalt an zu adsorbierenden Verbindungen festzulegen und sollte 200 g/hl nicht überschreiten.
  3. Die selektiven Pflanzenfasern werden durch Abstich nach der Sedimentation mittels Zentrifugation oder Filtration entfernt.
  4. Selektive Pflanzenfasern werden bei Mosten verwendet, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die für sie geltenden Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel einhalten.
  5. Selektive Pflanzenfasern müssen den Vorschriften des Internationalen Önologischen Kodex entsprechen.

Empfehlung der OIV:

Zulässig