Zusammenfassung der 2014 durch die 12. Generalversammlung der OIV verabschiedeten Resolutionen

17 Nov 2014

Beschlüsse zu önologischen Verfahren

Der internationale Kodex der önologischen Praxis der OIV wird durch folgende Resolutionen zu neuen önologischen Verfahren ergänzt:

  • Es wurde ein neues Verfahren zur Behandlung von Weinen zugelassen, bei dem Membrantechniken in Verbindung mit Aktivkohle zur Reduzierung von überschüssigem 4-Ethylphenol und 4-Ethylguajacol eingesetzt werden (Resolution OIV-OENO 504-2014). Diese physikalische Behandlung beruht auf dem Einsatz der Nanofiltration in Verbindung mit einer Behandlung mit deodorisierender Aktivkohle, um übermäßige Gehalte an 4-Ethylphenol und 4-Ethylguajacol mikrobiellen Ursprungs zu verringern, die einen sensorischen Fehler darstellen und die Aromen des Weins überdecken.
  • Es wurde zudem ein Kodex der guten weinbaulichen Praxis zur Verhinderung oder Einschränkung von Kontaminationen durch Brettanomyces (Resolution OIV-OENO 462-2014) verabschiedet. Die Bildung flüchtiger Phenole durch Brettanomyces, die die Weinqualität beeinträchtigt, ist weit verbreitet und zunehmend problematisch. Die Kontrolle von Brettanomyces ist ein wichtiger Aspekt der Weinbereitung, da Brettanomyces zu Veränderungen des Weins und zu Aromafehlern führen. Der Kodex legt die im Weinberg und im Weinkeller zu treffenden Maßnahmen fest, um die Risiken im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Brettanomyces zu verringern.

Beschlüsse zu Spezifikationen önologischer Erzeugnisse

Der internationale önologische Kodex wird durch folgende Monographien ergänzt:

  • Monographie über adsorbierende PVI/PVP-Copolymere: Sie umfasst mehrere detaillierte Spezifikationen und legt insbesondere die Grenzwerte für Monomere in Mosten und Weinen fest. Die Behandlung von Weinen mit diesem Copolymer ist durch die Erstellung dieser Monographie nun zugelassen (Resolution OIV-OENO 262-2014).
  • Monographie über Silberchlorid (Resolution OIV-OENO 505-2014): Sie bezieht sich auf Silberchlorid, das für die Verwendung in Wein an einem inerten Träger adsorbiert wird. Silberchlorid wird in der Weinbehandlung zur Beseitigung von gärungs- und lagerungsbedingten Fehlgerüchen eingesetzt (Gerüche, die durch Reduktionsreaktionen, durch Schwefelwasserstoff und Thiole verursacht werden).

Beschlüsse zu Analysemethoden

Es wurden ebenfalls drei neue Analysemethoden verabschiedet, die in die Sammlung der Analysemethoden der OIV aufgenommen werden:

  • Methode zur quantitativen Bestimmung von biogenen Aminen in Wein mittels Hochleistungs-Flüssigchromatographie mit Photodiodenarray-Detektion (Resolution OIV-OENO 457-2014): Bei diesem Verfahren wird ein Chromophor an die biogenen Amine gekoppelt. Diese werden in Derivate überführt, die mit dem Diodenarraydetektor erfasst werden können.
  • Methode zur Bestimmung von Lysozym in Wein mittels Hochdruck-Flüssigchromatographie (Resolution OIV-OENO 458-2014): In dieser Resolution wird das Analyseverfahren zur Bestimmung von Lysozym in Weiß- und Rotweinen beschrieben. Bei Weißweinen erfolgt eine Direktbestimmung, bei Rotweinen hingegen muss das Enzym von den Polyphenolen durch starke Alkalisierung abgespalten werden, wobei der amphotere Charakter des Proteins genutzt wird.
  • Methode zur Bestimmung von Methanol in Wein mittels Gaschromatographie (Resolution OIV-OENO 480-2014): Die in der Sammlung internationaler Analysemethoden aufgeführte Methode wird durch eine neue Fassung ersetzt. Diese Methode dient der quantitativen Bestimmung von Methanol in Wein für Konzentrationen zwischen 50 und 500 mg/L. Methanol wird nach Destillation gaschromatographisch mit Flammenionisationsdetektion bestimmt. Die Quantifizierung erfolgt anhand eines internen Standards.
  • Änderung der Methode zur Bestimmung des 13C/12C-Isotopenverhältnisses von CO2 in Schaumweinen: Das Verfahren der Isotopenverhältnis-Massenspektrometrie wurde nun angenommen (Resolution OIV-OENO 512-2014). Die Änderungen betreffen in erster Linie die Verfahren zur CO2-Beprobung und die Ergänzung von Präzisionsparametern auf der Grundlage von Ringversuchen.

Beschlüsse aus dem Bereich „Wirtschaft und Recht“

Die OIV legte die Definition des Begriffs „Sommelier“ fest. Der Sommelier wird als Fachkraft definiert, die im Weinbau- und Gastronomiesektor (Restaurants, Weinstuben, Weinkellereien und anderen Vertriebsstellen, in denen Getränke auf beruflich-fachlicher Ebene empfohlen und serviert werden) tätig ist.

Sein Handlungsbereich ist der Weinservice in der Gastronomie oder im Weinfachhandel und die fachliche Beratung der Akteure des Weinsektors, um eine ansprechende Produktpräsentation und einen angemessenen Produktservice zu gewährleisten. Die Rolle und die Kompetenzen des Sommeliers wurden ebenfalls festgelegt (Resolution OIV-ECO 474-2014).

Beschlüsse aus dem Bereich „Gesundheit und Sicherheit“

Angesichts der Erwartungen der Fachleute des Sektors verabschiedeten die Mitgliedstaaten der OIV Leitlinien für bewährte Praktiken bei der Weinschönung für die Verwendung von proteinhaltigen, potentiell allergenen Schönungsmitteln. Es werden die verschiedenen Phasen der Schönung und der Filtration beschrieben, durch die zu gewährleisten ist, dass keine Rückstände von potentiell allergenen Schönungsmitteln nachweisbar sind (Resolution OIV-SECSAN 520-2014).

Die vollständigen Texte der von der 12. Generalversammlung der OIV angenommenen Resolutionen sind in Kürze auf der OIV-Website (www.oiv.int) abrufbar.