Digitalisierung, Nachhaltigkeit & Annahme der russischen Sprache: der Generalversammlung der OIV

25 Nov 2020

Am 26. November 2020 schloss die 18. Generalversammlung der OIV zum ersten Mal ein Jahr virtueller Sitzungen ab, indem sie 18 neue Resolutionen verabschiedete, das Digitalisierungsprojekt der Organisation unterstützte und Fortschritte bei der künftigen Einführung der russischen Sprache als Amtssprache erzielte.

Der OIV-Präsident begrüßt die Mitgliedstaaten

Ein ehrgeiziges Digitalisierungsprojekt schreitet voran

Die Mitgliedstaaten der OIV sind sich über die Bedeutung der digitalen Entwicklung und Anpassung einig, insbesondere im aktuellen Kontext der Covid-19-Pandemie.

Das laufende Projekt schlägt u.a. vor, eine weltweite Beobachtungsstelle für die digitale Transformation des Weinsektors einzurichten, ein neues System für die Erhebung und Ausarbeitung sektoraler Daten zu entwickeln, eine neue Website der OIV einzurichten und eine neue Plattform für kooperative Intelligenz zu schaffen, um den Austausch zwischen dem OIV-Sekretariat und den Mitgliedstaaten zu verbessern. Im kommenden Dezember wird eine Ausschreibung für die Umsetzung dieses Projekts veröffentlicht, die im Januar 2021 beginnt und drei Jahre dauern wird.

Russisch, neue Amtssprache der OIV?

Die OIV hatte dies bereits vor kurzem angekündigt: Es wurden Verhandlungen über die Einführung der russischen Sprache als eine der Amtssprachen der OIV geführt. In der Generalversammlung stellte Maxime Markowitsch, Direktor der Abteilung für internationale Zusammenarbeit des Landwirtschaftsministeriums der Russischen Föderation, die Vorteile der Öffnung der OIV gegenüber einer neuen Sprache vor. Die Mitgliedstaaten waren sich über die Vorteile der Einführung der russischen Sprache einig und vereinbarten die Punkte, die in den kommenden Monaten zu bearbeiten und Voraussetzung für die Einführung der russischen Sprache als sechste Amtssprache der Organisation sind. Durch diese Maßnahme wird der russischsprachigen Gemeinschaft ermöglicht, die von der OIV angenommenen internationalen Praktiken und Normen, die auf die Verbesserung der Bedingungen für die Herstellung und Vermarktung von Weinbauerzeugnissen abzielen, besser zu verstehen und zu übernehmen.

Neue Resolutionen der OIV

Die nachhaltige Entwicklung ist eine Priorität der Mitgliedstaaten der Organisation, die mit der neuen Resolution OIV-VITI 641-2020 den Leitfaden der OIV für die Umsetzung der Grundsätze des nachhaltigen Weinbaus verabschiedet haben. Die Empfehlungen der OIV im Bereich der Nachhaltigkeit werden somit ergänzt und aktualisiert.

Der Internationale Kodex der Önologischen Praxis der OIV wird durch mehrere Resolutionen zu neuen önologischen Verfahren ergänzt, wie z.B. den Leitfaden der OIV für die Identifizierung von Gefahren und kritischen Kontrollpunkten und ihre Beherrschung im Weinsektor (HACCP) (Resolution OIV-OENO 630-2020). Ziel dieses Leitfadens ist es, die Analyse von Gefahren zu harmonisieren und Anhaltspunkte für Risikostufen und kritische Kontrollpunkte in den Phasen der Weinbereitung zu geben.

Im Bereich Wirtschaft und Recht hat die OIV die Definition von durch Mazeration gewonnenem Weißwein festgelegt (Resolution OIV-ECO 647-2020): ein Weißwein, der durch die alkoholische Gärung eines Mostes gewonnen wird, der mit dem Traubentrester einschl. Schalen, Fruchtfleisch, Kernen und eventuell Stielen längere Zeit in Kontakt ist. Diese Definition ermöglicht insbesondere die Unterscheidung von Weinen, die nach dem antiken georgischen Verfahren der Weinbereitung in traditionellen Quevris hergestellt werden, das 2013 in die UNESCO-Liste des immateriellen kulturellen Erbes der Menschheit aufgenommen wurde.

Die OIV hat ebenfalls Leitlinien für die Bewertung physikalischer Behandlungen von Trauben und Traubenerzeugnissen (Resolution OIV-SECSAN 664-2020) verabschiedet.

Abruf der vollständigen Zusammenfassung der Resolutionen

* Die vollständigen Texte der von der 18. Generalversammlung der OIV angenommenen Resolutionen sind in Kürze auf unserer Website hier abrufbar.