Codex Alimentarius: Neue Normen für den Weinbausektor

27 Jul 2015

In ihrer Sitzung verabschiedete die Codex-Alimentarius-Kommission mehrere Normen, von denen einige unmittelbar den internationalen Weinbausektor betreffen.

In Bezug auf Zusatzstoffe in Wein (Kategorie 14.2.3) wurde von den Mitgliedstaaten des Codex Alimentarius Kohlendioxid im Rahmen der GMP mit folgendem Hinweis angenommen: Der CO2-Gehalt in fertig ausgebauten stillen Weinen darf 4000 mg/kg bei 20° C nicht überschreiten.

Vier Zusatzstoffe, die die Kategorie „Wein aus Trauben“ betreffen, wurden für die toxikologische Bewertung in die Prioritätenliste des Gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschusses für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) aufgenommen: Tannine, Hefe-Mannoproteine (SIN 455), Kaliumbisulfit (SIN 228) und Metaweinsäure (SIN 353).

Die Kommission legte zudem mehrere Höchstgehalte für Pestizidrückstände in Tafeltrauben und getrockneten Trauben fest.

Es handelt sich dabei um nachstehende Pestizide, für die die bestehenden Grenzwerte zurückgenommen und durch folgende Höchstgehalte ersetzt wurden:

Hinweis: Das OIV-Sekretariat stellte auf der Website www.oiv.int eine Linkliste zur Verfügung, die Informationen zu Rückstandshöchstmengen für Trauben (Tafeltrauben, Keltertrauben und getrocknete Trauben) und ggf. für Weine enthält.

Diese Informationen beruhen auf:

Mitteilungen der Mitgliedstaaten wie sie in den verabschiedeten Resolutionen der OIV angefordert werden,

Mitteilungen der Länder an die WTO,

sonstigen Quellen: CODEX Alimentarius, EU, MRL-Datenbank der USDA.

Der vollständige Bericht zur 38. Sitzung des Codex Alimentarius kann online abgerufen werden: http://www.codexalimentarius.org/meetings-reports. Die nächste Sitzung der Codex-Alimentarius-Kommission findet vom 27. Juni bis 1. Juli 2016 statt.