Behandlung von Mosten durch Verwendung eines adsorbierenden kugelförmigen Granulats aus Styrol-Divinylbenzol

Status: In Kraft

Behandlung von Mosten durch Verwendung eines adsorbierenden kugelförmigen Granulats aus Styrol-Divinylbenzol

RESOLUTION OIV-OENO 614A-2020

BEHANDLUNG VON MOSTEN DURCH VERWENDUNG EINES ADSORBIERENDEN KUGELFÖRMIGEN GRANULATS AUS STYROL-DIVINYLBENZOL

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 b) ii des Übereinkommens vom 3. April 2001 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

GESTÜTZT auf die Arbeiten der Sachverständigengruppe „Technologie“,

BESCHLIESST auf Vorschlag der Kommission II „Önologie“, Teil II Kapitel 2 des Internationalen Kodex der Önologischen Praxis durch folgende önologische Verfahren und Behandlungen zu ergänzen:

BEHANDLUNG VON MOSTEN DURCH VERWENDUNG EINES ADSORBIERENDEN KUGELFÖRMIGEN GRANULATS AUS STYROL-DIVINYLBENZOL

Teil II

Kapitel 2: MOSTE

Definition

Physikalisches Verfahren zur Reduzierung oder Beseitigung von als „muffig-erdig“ charakterisierten sensorischen Abweichungen durch Perkolation von Mosten mit hohem, angepasstem und kontrolliertem Durchfluss über ein adsorbierendes Granulat aus Styrol-Divinylbenzol. 

Ziele

  1. Ausschaltung der Wahrnehmung von als „muffig-erdig“ charakterisierten sensorischen Abweichungen durch Reduzierung der Konzentration oder Beseitigung  von Geosmin, das eine der hauptverursachenden Verbindungen ist. 

Vorschriften

  1. Die Behandlung wird an geklärten Mosten durchgeführt, die Trübungen von weniger als 30 NTU (nephelometrische Trübungseinheiten) aufweisen. Bei roten Trauben ist eine Vorbehandlung vorzusehen, um die flüssige Phase von den Feststoffen zu trennen.
  2. Die Menge des auf die Säule zu gebenden Granulats und der Durchfluss des Mosts werden abhängig von den ursprünglichen Geosmingehalten festgelegt. 
  3. Das Granulat wird auf eine Säule gegeben, die den Normen für den Kontakt mit Lebensmitteln entspricht.
  4. Die Verwendung des adsorbierenden Granulats und die Anwendungsbedingungen müssen den Vorschriften des Internationalen Önologischen Kodex entsprechen.

Empfehlung der OIV:

Zulässig