OIV-Definition von rückverdünntem Traubensaft
RESOLUTION OIV-VITI 678B-2025
OIV-DEFINITION VON RÜCKVERDÜNNTEM TRAUBENSAFT
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
AUF VORSCHLAG der Kommission I „Weinbau“ und der Unterkommission „Tafeltrauben, getrocknete Trauben und unvergorene Weinbauerzeugnisse“,
Empfehlungen der OIV zur Eindämmung des Ausbruchs von flavescence dorée der Rebe
RESOLUTION OIV-OENO 758-2028
EMPFEHLUNGEN DER OIV ZUR EINDÄMMUNG DES AUSBRUCHS VON FLAVESCENCE DORÉE DER REBE
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
Definition und Empfehlungen der OIV zur Bedeutung des Berg-und Steillagenweinbaus für den Weinbausektor
RESOLUTION OIV-VITI 716-2024
DEFINITION UND EMPFEHLUNGEN DER OIV ZUR BEDEUTUNG DES BERG- UND STEILLAGENWEINBAUS FÜR DEN WEINBAUSEKTOR
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf die Arbeiten der Kommission I „Weinbau“ und der Sachverständigengruppe „Nachhaltige Entwicklung und Klimawandel“,
Empfehlungen der OIV für die Anwendung der Grundsätze der Agrarökologie im Weinbausektor
RESOLUTION OIV-VITI 680-2024
EMPFEHLUNGEN DER OIV FÜR DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER AGRARÖKOLOGIE IM WEINBAUSEKTOR
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
AUF VORSCHLAG der Kommission I „Weinbau“ und der Sachverständigengruppe „Nachhaltige Entwicklung und Klimawandel“,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 b)i und c)iii des Übereinkommens vom 3. April 2020 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,
Definition und Empfehlungen der OIV zu Alten Reben und Alten Weinbergen im Weibausektor
RESOLUTION OIV-VITI 703-2024
DEFINITIONEN UND EMPFEHLUNGEN DER OIV ZU ALTEN REBEN UND ALTEN WEINBERGEN IM WEINBAUSEKTOR
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf die Arbeiten der Kommission I „Weinbau“ und der Sachverständigengruppe „Genetische Ressourcen und Rebenzüchtung“,
Leitlinien der OIV zur Untersuchung der Klimavariabilität im Weinbau vor dem Hintergrund des Klimawandels
RESOLUTION OIV-VITI 517-2015
LEITLINIEN DER OIV ZUR UNTERSUCHUNG DER KLIMAVARIABILITÄT IM WEINBAU VOR DEM HINTERGRUND DES KLIMAWANDELS
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
AUF VORSCHLAG der Kommission I „Weinbau“,
Gute Herstellungspraxis der OIV für getrocknete Weintrauben
RESOLUTION OIV-VITI 522-2016
GUTE HERSTELLUNGSPRAXIS DER OIV FÜR GETROCKNETE WEINTRAUBEN
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
GESTÜTZT auf die Arbeiten der Kommission I „Weinbau“, der Unterkommission „Tafeltrauben, getrocknete Weintrauben und nicht vergorene Weinbauerzeugnisse“ und der Ad-hoc-Gruppe RSEC,
Leitlinien der OIV zur Anerkennung von Rebensammlungen
RESOLUTION OIV-VITI 539-2017
LEITLINIEN DER OIV ZUR ANERKENNUNG VON REBENSAMMLUNGEN
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
AUF Vorschlag der Kommission I „Weinbau“,
GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein und Ziffer 1.C.iii des Strategieplans 2015-2019 der OIV „Förderung der Kenntnis der funktionellen Genomik von Reben und Mikroorganismen“,
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