Kommission Weinbau

Adopted

Definition und Empfehlungen der OIV zur Bedeutung des Berg-und Steillagenweinbaus für den Weinbausektor

RESOLUTION OIV-VITI 716-2024

DEFINITION UND EMPFEHLUNGEN DER OIV ZUR BEDEUTUNG DES BERG- UND STEILLAGENWEINBAUS FÜR DEN WEINBAUSEKTOR

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf die Arbeiten der Kommission I „Weinbau“ und der Sachverständigengruppe „Nachhaltige Entwicklung und Klimawandel“,

Empfehlungen der OIV für die Anwendung der Grundsätze der Agrarökologie im Weinbausektor

RESOLUTION OIV-VITI 680-2024

EMPFEHLUNGEN DER OIV FÜR DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER AGRARÖKOLOGIE IM WEINBAUSEKTOR

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

AUF VORSCHLAG der Kommission I „Weinbau“ und der Sachverständigengruppe „Nachhaltige Entwicklung und Klimawandel“,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 b)i und c)iii des Übereinkommens vom 3. April 2020 zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

Leitlinien der OIV zur Anerkennung von Rebensammlungen

RESOLUTION OIV-VITI 539-2017

LEITLINIEN DER OIV ZUR ANERKENNUNG VON REBENSAMMLUNGEN

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

AUF Vorschlag der Kommission I „Weinbau“,

GESTÜTZT auf Artikel 2 Absatz 2 iv des Übereinkommens zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein und Ziffer 1.C.iii des Strategieplans 2015-2019 der OIV „Förderung der Kenntnis der funktionellen Genomik von Reben und Mikroorganismen“,