
Wahl eines neuen Präsidenten für eine Amtszeit von drei Jahren
Zwei Punkte auf der Tagesordnung der Generalversammlung wurden mit Spannung erwartet. Zum einen die Wahl des Präsidenten der OIV. Der Vorsitz wurde Luigi Moio übertragen. Der neue Präsident tritt nun als Nachfolger von Regina Vanderlinde ein dreijähriges Mandat an. Der Wissenschaftlich-Technische Ausschuss wurde durch die Wahl der neuen Vorsitzenden der Arbeitsgremien ebenfalls erneuert.
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Die OIV hat die Aktualisierung der Definitionen der geographischen Angabe und der Ursprungsbezeichnung (OIV-ECO 656-2021) auf ihrer letzten Generalversammlung im Konsens angenommen. Die Sachverständigengruppe „Recht und Verbraucherinformation (DROCON)“ der Kommission III „Wirtschaft und Recht“ der OIV hat viele Jahre an dieser Resolution gearbeitet, um die Definitionen mit den aktuellen Definitionen der wichtigsten internationalen Abkommen über geistiges Eigentum* in Einklang zu bringen.
Die OIV, die 1947 die erste internationale Definition der Appellation festlegte, hat ihre Arbeit mit dieser Resolution weitergeführt. 1992 verabschiedete sie die Definition der anerkannten geographischen Angabe und aktualisierte die Definition der Ursprungsbezeichnung (OIV-ECO 2/92). Durch den neuen Text von 2021 wird die hinfällig gewordene Resolution von 1992 aufgehoben, und es werden zwei neue Definitionen eingeführt, die mit den internationalen Definitionen der WIPO und der WTO im Einklang stehen.

Wachsendes Interesse an geographischen Bezeichnungen
Die neuen Definitionen tragen der zunehmenden Bedeutung der Verwendung von geographischen Namen, die Teil des nationalen Erbes sind, bei der Bezeichnung von Weinen und Spirituosen weinbaulichen Ursprungs sowie dem Recht der Mitgliedstaaten Rechnung, diese Bezeichnungen in Übereinstimmung mit internationalen Abkommen zu schützen. Die OIV weist auch darauf hin, dass Herkunftsangaben oder Ursprungsbezeichnungen Gegenstände des gewerblichen Eigentums sind und Anspruch auf den gleichen internationalen Schutz haben, insbesondere in Bezug auf die Regeln des unlauteren Wettbewerbs.

Die OIV hat bei der Festlegung, der Förderung und dem Schutz der Konzepte der Ursprungsbezeichnung und geographischen Angabe immer eine führende Rolle gespielt. Ihre Definitionen von 1992 schaffen den Rahmen für die Definitionen der WTO von 1994 und der WIPO von 2015. Ihre Definition von 2021 berücksichtigt die Entwicklungen bei der Verwendung von Ursprungszeichen im Weinbausektor, der in diesem Bereich des geistigen Eigentums eine Vorreiterrolle spielt.
Die neuen Definitionen
Eine geographische Angabe ist nun definiert als:
Jede durch die zuständigen Behörden des Ursprungslands geschützte Bezeichnung, die einen Wein oder eine Spirituose als aus einem bestimmten geographischen Gebiet stammend bezeichnet, wenn eine bestimmte Qualität, ein bestimmter Ruf oder eine sonstige Eigenschaft des Weins oder der Spirituose im Wesentlichem auf seiner/ihrer geographischen Herkunft beruht
Für die Mitgliedstaaten, die das Konzept der Ursprungsbezeichnung anerkennen, ist diese wie folgt definiert:
Jede im Ursprungsland durch die zuständigen Behörden anerkannte und geschützte Bezeichnung, die aus dem Namen eines geographischen Gebiets besteht oder diesen enthält oder eine andere Bezeichnung, die sich bekanntermaßen auf dieses Gebiet bezieht, die dazu dient, einen Wein oder eine Spirituose als aus diesem geographischen Gebiet stammend zu bezeichnen, wenn die Qualität oder die Eigenschaften des Weins oder der Spirituose ausschließlich oder überwiegend auf die geographischen Verhältnisse einschließlich natürlicher und menschlicher Faktoren zurückzuführen sind, und die dem Wein oder der Spirituose sein/ihr Ansehen verleiht
* für die GA das TRIPS-Übereinkommen von 1994 (Artikel 22) und für die UB die Genfer Akte des Lissabonner Abkommens von 2015 (Artikel 2-1 i.ii). In den von der OIV aktualisierten Definitionen der geographischen Angabe und der Ursprungsbezeichnung werden nun die Aspekte des Rufes und des Schutzes von den zuständigen Behörden der Länder berücksichtigt.

Im sechsten Sachstandsbericht, der vom letzten UN-Weltklimarat (IPCC) vorgelegt wurde, warnten Wissenschaftler davor, dass das Klima durch den Menschen unwiderruflich verändert wird.
Laut dem letzten Bericht des Weltklimarates der Vereinten Nationen (IPCC) haben Hitzewellen seit 1950 an Häufigkeit und Intensität zugenommen. In dem Bericht, der von einer Gruppe von Wissenschaftlern erstellt wurde, deren Ergebnisse von den Regierungen in der Welt bestätigt werden, wird ebenfalls festgestellt, dass die letzten fünf Jahre die wärmsten seit 1850 waren.
In den letzten Jahren haben wir beobachtet, dass der Klimawandel ein entscheidender Faktor für die Erhöhung des Risikos und des Ausmaßes von Waldbränden ist. Rebflächen sind von der Katastrophe nicht verschont geblieben. Länder wie Australien, die USA, Portugal, Italien oder Griechenland waren oder sind mit diesem Problem konfrontiert, das sich in vielerlei Hinsicht im Wein niederschlägt.
Waldbrände wirken sich auf die ökologische Nachhaltigkeit aus, beeinträchtigen das Terroir und verändern den Geruch und den Geschmack des Weins.
Die Häufigkeit von Flächenbränden ist eine direkte Folge der Erwärmung der Atmosphäre aufgrund der vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen, die zu Trockenheit und starken Winden führen, wodurch sich die Flammen schnell ausbreiten und das Löschen der Brände erschwert wird. Trauben können durch die durch die Brände verursachten hohen Temperaturn austrocknen und zerstört werden, so dass sie nicht mehr verwendet werden können.
Die Bewältigung des Klimawandels durch Eindämmungs- und Anpassungsmaßnahmen ist der erste Schwerpunkt unseres Strategieplans: „Förderung eines umweltfreundlichen Weinbaus“. Strategieplan der OIV abrufen
Zur Vertiefung des Themas empfehlen wir Ihnen auch den folgenden frei zugänglichen wissenschaftlichen Artikel zu lesen: „Techniques for Mitigating the Effects of Smoke Taint While Maintaining Quality in Wine Production: A Review“.
Die Schlussfolgerungen des sechsten Sachstandsberichts des IPCC können online unter Verwendung IPCC WGI Interactive Atlas eingesehen werden.


OIV-Preises : Informationen und Anmeldeformular für die 2022-Ausgabe verfügbar sind hier
Registrierung: 1. September 2021 - 28. Februar 2022
● Papiergedruckte Bücher in den 12 Kategorien.
● Interaktives digitales Werkzeug (Webseiten, Webformation) in den Kategorien : Weinbau und Nachhaltiger Weinbau , Önologie, Weinbauwirtschaft und Weinbaurecht, Geschichte, Literatur und schöne Künste, Wein und Gesundheit.
Zeitschriften, kommerzielle Leitfäden und kommerzielle Websites nicht akzeptiert werden.
Weitere Informationen: jurydesprix@oiv.int


Die Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) begrüßt den Weltkongress der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur (IUCN), der vom 3. bis 11. September 2021 in Marseille (Frankreich) abgehalten wird.

Die IUCN ist inzwischen eine internationale Instanz, die sich mit dem Zustand der Natur und der natürlichen Ressourcen der Welt sowie den Maßnahmen zu deren Erhaltung befasst. Der Kongress der IUCN in Kunming und Glasgow ist ein wichtiger Moment der Zusammenkunft im Rahmen entscheidender Konferenzen der Vereinten Nationen über biologische Vielfalt und Klima und wird die Festlegung neuer Ziele und Maßnahmen für eine nachhaltige und gesunde Zukunft für Mensch und Natur ermöglichen.
Die Erhaltung der biologischen Vielfalt und ihr Einfluss auf den Weinbausektor ist für die OIV und ihre 48 Mitgliedstaaten ein vorrangiges Thema, das in ihrem Strategieplan 2020-2024 festgelegt ist den umweltverträglichen Weinbau zu fördern und die natürlichen Ressourcen zu erhalten.

Die OIV setzt sich seit vielen Jahren für das Management und die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Sektor ein. In der Resolution OIV-VITI 333-2010 „Definition des Weinbauterroirs“ wird die biologische Vielfalt als wesentliches Merkmal des Terroirs anerkannt, und in der Resolution OIV-CST 518-2016 „allgemeine Grundsätze des nachhaltigen Weinbaus“ sind die Aspekte der Erhaltung der biologischen Vielfalt festgelegt.
Neuere wissenschaftliche Arbeiten und kürzlich verabschiedete Resolutionen unterstreichen die Bedeutung, die die OIV der biologischen Vielfalt beimisst.
2018 veröffentlichte die OIV ein wichtiges gemeinsames Gutachten zur funktionellen Biodiversität im Weinbau.
Im vergangenen Juli hat die Generalversammlung der OIV die Empfehlungen der OIV zur Bewertung und Bedeutung der mikrobiellen Biodiversität im Kontext des nachhaltigen Weinbaus angenommen. Die Mitgliedstaaten der OIV erkennen, dass Mikroorganismen potenziell frühe Indikatoren für die Auswirkungen externer Faktoren auf die Gesamtbiodiversität des Weinbergs sind und empfehlen, die Entwicklung von Strategien zur quantitativen und qualitativen Bewertung der mikrobiellen Abundanz und der mikrobiellen Diversität im Weinberg zu fördern.
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