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27 Juli 2015

Die OIV hat im Rahmen ihres Strategieplans und Arbeitsprogramms die Arbeiten zu diesem Thema wieder aufgenommen. 2006 erstellte sie die Resolution VITI 02/2006; heute sind jedoch weitere Arbeiten erforderlich, um diese Resolution durch die Angabe vorbeugender Maßnahmen zu ergänzen. Es ist darauf hinzuweisen, dass im Zusammenhang mit diesem Thema zahlreiche Initiativen und Maßnahmen auf internationaler Ebene ergriffen werden. Das Generalsekretariat der OIV möchte ein Dokument erstellen, in dem die Bedeutung des Themas, die laufenden Arbeiten und die Notwendigkeit einer internationalen Kooperation hervorgehoben werden. Download des Dokuments (in englischer Sprache)

27 Juli 2015

In ihrer Sitzung verabschiedete die Codex-Alimentarius-Kommission mehrere Normen, von denen einige unmittelbar den internationalen Weinbausektor betreffen.

In Bezug auf Zusatzstoffe in Wein (Kategorie 14.2.3) wurde von den Mitgliedstaaten des Codex Alimentarius Kohlendioxid im Rahmen der GMP mit folgendem Hinweis angenommen: Der CO2-Gehalt in fertig ausgebauten stillen Weinen darf 4000 mg/kg bei 20° C nicht überschreiten.
Vier Zusatzstoffe, die die Kategorie „Wein aus Trauben“ betreffen, wurden für die toxikologische Bewertung in die Prioritätenliste des Gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschusses für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) aufgenommen: Tannine, Hefe-Mannoproteine (SIN 455), Kaliumbisulfit (SIN 228) und Metaweinsäure (SIN 353). Die Kommission legte zudem mehrere Höchstgehalte für Pestizidrückstände in Tafeltrauben und getrockneten Trauben fest. Es handelt sich dabei um nachstehende Pestizide, für die die bestehenden Grenzwerte zurückgenommen und durch folgende Höchstgehalte ersetzt wurden:Hinweis: Das OIV-Sekretariat stellte auf der Website www.oiv.int eine Linkliste zur Verfügung, die Informationen zu Rückstandshöchstmengen für Trauben (Tafeltrauben, Keltertrauben und getrocknete Trauben) und ggf. für Weine enthält. Diese Informationen beruhen auf:Mitteilungen der Mitgliedstaaten wie sie in den verabschiedeten Resolutionen der OIV angefordert werden, Mitteilungen der Länder an die WTO,sonstigen Quellen: CODEX Alimentarius, EU, MRL-Datenbank der USDA. Der vollständige Bericht zur 38. Sitzung des Codex Alimentarius kann online abgerufen werden: http://www.codexalimentarius.org/meetings-reports. Die nächste Sitzung der Codex-Alimentarius-Kommission findet vom 27. Juni bis 1. Juli 2016 statt.

23 Juli 2015

Das Buch bietet einen umfassenden Überblick über die Tendenzen und sozialen Disparitäten in Bezug auf den Alkoholkonsum. Es wurde eine breit angelegte Bewertung der gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der wesentlichen politischen Optionen zur Bewältigung alkoholbedingter Schäden in drei OECD-Ländern (Kanada, Tschechische Republik und Deutschland) vorgenommen, wobei die relevanten politischen Botschaften für ein breiteres Spektrum an Ländern extrahiert wurden. Das Werk ist in 6 Kapitel unterteilt:Kapitel 1 - Alkohol: Aspekte der öffentlichen Gesundheit eines sozialen Phänomens Kapitel 2 - Entwicklung des Alkoholkonsums in den OECD-Ländern Kapitel 3 - Soziale Disparitäten im Hinblick auf den AlkoholkonsumKapitel 4 - Bewältigung alkoholbedingter Schäden: Welche politischen Ansätze? Kapitel 5 – Wirtschaftliche und gesundheitliche Auswirkungen der politischen Schlüsseloptionen im Hinblick auf Alkohol Kapitel 6 – Alkohol, der Einzelne und die Gesellschaft: Aufforderung zu einer kohärenten Politik in Bezug auf Alkohol Abruf des OECD-Abstracts [DE], [EN], [ES], [FR], [IT]Abruf des OECD-Berichts: Sassi, F.(ed.) (2015), Tackling Harmful Alcohol Use: Economics and Public Health Policy, OECD Publishing, Paris.DOI: http://dx.doi.org/10.1787/9789264181069-en

20 Juli 2015

Monika Christmann zur Präsidentin gewählt Prof. Dr. Monika Christmann, die seit rund 20 Jahren in die Tätigkeiten der OIV eingebunden ist, wurde von den anwesenden Staaten einstimmig zur Präsidentin der OIV gewählt. Sie ist Dozentin für Önologie an der Forschungsanstalt Geisenheim und war Vorsitzende der OIV-Kommission „Önologie“. In den letzten drei Jahren übte sie das Amt der Vizepräsidentin der OIV aus, in das sie vom Wissenschaftlich-Technischen Ausschuss der OIV gewählt wurde. In ihrer neuen Tätigkeit steht Frau Christmann ein neues Präsidium zur Seite.Die Generalversammlung wählte ebenfalls folgende Vorsitzende: Vorsitzender der Kommission „Weinbau“: Benjamin Bois (Frankeich),Vorsitzender der Kommission „Önologie“: Luigi Moio (Italien),Vorsitzender der Kommission „Wirtschaft und Recht“: Tony Battaglene (Australien),Vorsitzende der Kommission „Sicherheit und Gesundheit“: Nuria Garcia Tejedor (Spanien),Vorsitzender der Unterkommission „Analysemethoden“: Ondrej Mikes (Tschechische Republik),Vorsitzender der Unterkommission „Trauben und unvergorene Weinbauerzeugnisse“: Luis Peres de Sousa (Portugal).

15 Juli 2015

Beschlüsse im Bereich Weinbau

  • Als wesentliche Komponente des Weinbauterroirs wirkt sich das Klima stark auf die physiologischen und agronomischen Eigenschaften der Rebe und die endgültige Qualität der Erzeugnisse aus. Um die Bedeutung und das Ausmaß des Klimawandels der letzten Jahrzehnte im weltweiten Weinbau zu bewerten und Prognosen für die Zukunft aufzustellen, entwickelte die OIV eine Methodik, um möglichst genaue und dem Weinbausektor angepasste wissenschaftliche Bewertungen durchzuführen und Strategien vorzuschlagen, die eine Anpassung an eingetretene oder zu erwartende Änderungen ermöglichen (Resolution OIV-VITI 517-2015). Diese Methodik ist in vier Phasen unterteilt: 1/ zeitliche Abgrenzung der Studie, 2/ räumliche Abgrenzung der Studie, 3/ Festlegung der Klima- und Weinbauvariablen, 4/ Wahl der Klimamodelle und Szenarien.
  • Die OIV verabschiedete zudem Empfehlungen für die Bestandsaufnahme der Treibhausgasemissionen (THG) im Weinbausektor, ihres Treibhauspotentials und der zu berücksichtigenden Tätigkeiten und ihrer Auswirkungen (Resolution OIV-CST 503AB-2015). Es wurde beschlossen, weitere Informationen über bestehende nationale und internationale Methoden zur Bewertung von Treibhausgasemissionen in einem separaten Bericht bereitzustellen, der von den Experten der OIV regelmäßig aktualisiert wird. Ziel dieser Resolution, die auf den allgemeinen Grundsätzen des THG-Protokolls der OIV beruht, ist es, spezifische Informationen bereitzustellen, die bei der Bilanzierung von THG-Emissionen eines Unternehmens oder im Zusammenhang mit einem bestimmten Erzeugnis zu berücksichtigen sind, sowie umfassende Informationen über die zu berücksichtigenden Treibhausgase.
Beschlüsse zu önologischen VerfahrenDer internationale Kodex der önologischen Praxis der OIV wird durch folgende Resolutionen zu neuen önologischen Verfahren ergänzt:
  • Ein neues önologisches Verfahren zur Behandlung von Mosten und Weinen mit Glutathion (Resolutionen OIV-OENO 445-2015, OIV-OENO 446-2015): Ziel dieses Verfahrens ist es, Oxydationsphänomene bei Mosten durch die Fähigkeit von Glutathion, Chinone abzufangen, einzuschränken und ihre oxidative Wirkung zu verringern. Ebenso sollen Aromastoffe des Weins aufgrund der antioxidativen Eigenschaften von Glutathion geschützt werden. Bei Weinen wird empfohlen, Glutathion bei der Lagerung und/oder Abfüllung einschl. der Abfüllung in Flaschen zuzugeben. Die Dosis darf 20 mg/L nicht überschreiten.
  • Es wurde das Verfahren zur Behandlung von Weinen mit Aktivatoren der malolaktischen Fermentation (Resolution OIV-OENO 531-2015) angenommen. Ziel dieses Verfahrens ist es, das Einsetzen, den Verlauf und den Abschluss der malolaktischen Fermentation zu begünstigen, was durch Anreicherung des Mediums mit Nährstoffen und Wachstumsfaktoren der Milchsäurebakterien oder durch Adsorption bakterienhemmender Verbindungen erfolgt.
Beschlüsse zu Spezifikationen önologischer ErzeugnisseDer internationale önologische Kodex wird durch folgende Monographien ergänzt:
  • Aktualisierung der Monographie zu Eiweißstoffen pflanzlichen Ursprungs (Resolution OIV-OENO 557-2015): Es wurde eine Angabe zu Kartoffelproteinen ergänzt und der Höchstwert für Glykoalkaloide (?-Solanin und ?-Chaconin) festgelegt. Der Gehalt an Kartoffelprotein muss weniger als 300 mg/kg betragen.
  • Aktualisierung der Monographie zu Tanninen (Resolution OIV-OENO 554-2015): Es erfolgte eine Änderung der Angabe des Eisengehalts. Der Eisengehalt muss weniger als 50 mg/kg betragen, mit Ausnahme des Eisengehalts von Tanninen aus Kastanienholz, der höchstens 200 mg/kg betragen darf.
  • Aktualisierung der Monographie zu Casein (Resolution OIV-OENO 555-2015): Es erfolgte eine Änderung der Angabe des Gehalts an Kaliumcarbonat und/oder des Gehalts an Kaliumhydrogencarbonat in löslichen Gemischen von Casein sowie des Aschegehalts. Der Aschegehalt von saurem Casein muss weniger als 3 % und für das Gemisch von saurem Casein und Kaliumcarbonat oder Kaliumhydrogencarbonat weniger als 23 % betragen.
Beschlüsse zu AnalysemethodenEs wurden ebenfalls neue Analysemethoden verabschiedet, die in die Sammlung der Analysemethoden der OIV aufgenommen werden:
  • Analysemethoden für Traubenzucker (rektifiziertes Traubenmostkonzentrat): Diese Methoden dienen der Bestimmung von meso-Inosit, scyllo-Inosit und Saccharose, die nach erfolgter Silylierung mittels Gaschromatographie erfolgt (Resolution OIV-OENO 419C-2015). Sie wurden durch den Folin-Ciocalteu Index ergänzt. Die phenolischen Verbindungen in RTK werden durch das Folin¬ Ciocalteu-Reagenz oxidiert und die entstandene Blaufärbung wird spektrophotometrisch bei 750 nm bestimmt (Resolution OIV-OENO 419D-2015).
  • Zwei Methoden wurden geringfügig geändert: die Methode zur Bestimmung von flüchtiger Säure in Weinen (Resolution OIV-OENO 549-2015) und die Methode zur Bestimmung des Gesamtsäuregehalts von Weinen (Resolution OIV-OENO 551-2015), bei denen Angaben zur Vorbereitung der Probe ergänzt wurden.
  • Bestimmung der Deuteriumverteilung in Weinessig mittels Kernresonanzspektroskopie (NMR) (Resolution OIV-OENO 527-2015): Diese Methode ermöglicht die Messung des Isotopenverhältnisses von Wasserstoff (D/H)CH3 in der Methylgruppe der aus Weinessig extrahierten Essigsäure. Sie beruht auf folgendem Prinzip: Das in den Zuckern und im Wasser des Traubenmosts enthaltene Deuterium wird nach der alkoholischen Gärung in den Molekülen des Weinethanols und nach der Essigsäuregärung in den Molekülen der Essigsäure verteilt.
Beschlüsse im Bereich Sicherheit und GesundheitEntsprechend dem Übereinkommen zur Gründung der OIV wurden zwei Resolutionen über die Ausrichtung der Forschung im Hinblick auf den Verzehr von Weinbauerzeugnissen und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit verabschiedet.
  • Es handelt sich dabei zum einen um Leitlinien für künftige Untersuchungen der Wirkungen des Verzehrs von Trauben oder Traubensaft (Resolution OIV-SECSAN 429-2015). Da frische Trauben und Traubensaft eine Quelle phenolischer Verbindungen darstellen, empfiehlt die OIV für künftige Forschungen folgende Schwerpunkte: 1/ Durchführung von In-vitro- und In-vivo-Studien über die Auswirkungen des Verzehrs von Trauben und Traubensaft auf die menschliche Gesundheit, wie biochemische und physiologische Vorgänge im Zusammenhang mit chronisch-degenerativen Erkrankungen; 2/ Entwicklung von Interventionsstudien am Menschen zur Bewertung der gesundheitlichen Wirkungen des Verzehrs von Traubensaft; 3/ Beurteilung, ob Polyphenole, Flavonoide und andere aus Trauben gewonnene Verbindungen eine synergetische Wirkung aufweisen; 4/ Bewertung der antibakteriellen Wirkung von Traubenpolyphenolen auf pathogene Stämme.
  • Zum anderen wurden Leitlinien für künftige Untersuchungen der Wirkungen des Weingenusses verabschiedet (Resolution OIV-SECSAN 463-2015). Für diese Untersuchungen werden folgende Schwerpunkte empfohlen: 1/ Durchführung von Studien über einen möglichen Zusammenhang zwischen einem moderaten Weingenuss zu den Mahlzeiten und der Abnahme der oxidativen Wirkungen von Ethanol; 2/ Durchführung von randomisierten kontrollierten Studien in angemessenen Populationen, 3/ um die Bedingungen festzulegen, unter denen ein geringer bis mäßiger Weingenuss das Sterblichkeitsrisiko und das Risiko für bestimmte Krankheiten verringern kann, 4/ um zu beurteilen, ob Alkohol, Phenolverbindungen und andere Bestandteile des Weins verschiedene Schutzwirkungen in Körperzellen, Organen und Geweben des menschlichen Körpers aufweisen und 5/ Durchführung von Studien über die unterschiedlichen Motivationen der Verbraucher.
Die vollständigen Texte der von der 13. Generalversammlung der OIV angenommenen Resolutionen sind in Kürze auf der OIV-Website (www.oiv.int) abrufbar.

10 Juli 2015

Monika Christmann zur Präsidentin gewählt Prof. Dr. Monika Christmann, die seit rund 20 Jahren in die Tätigkeiten der OIV eingebunden ist, wurde von den anwesenden Staaten einstimmig zur Präsidentin der OIV gewählt. Sie ist Dozentin für Önologie an der Forschungsanstalt Geisenheim und war Vorsitzende der OIV-Kommission „Önologie“. In den letzten drei Jahren übte sie das Amt der Vizepräsidentin der OIV aus, in das sie vom Wissenschaftlich-Technischen Ausschuss der OIV gewählt wurde. In ihrer neuen Tätigkeit steht Frau Christmann ein neues Präsidium zur Seite. Die Generalversammlung wählte ebenfalls folgende Vorsitzende:

  • Vorsitzender der Kommission „Weinbau“: Benjamin Bois (Frankeich),
  • Vorsitzender der Kommission „Önologie“: Luigi Moio (Italien),
  • Vorsitzender der Kommission „Wirtschaft und Recht“: Tony Battaglene (Australien),
  • Vorsitzende der Kommission „Ernährung und Gesundheit“: Nuria Garcia Tejedor (Spanien),
  • Vorsitzender der Unterkommission „Analysemethoden“: Ondrej Mikeš (Tschechische Republik),
  • Vorsitzender der Unterkommission „Trauben und unvergorene Weinbauerzeugnisse“: Luis Peres de Sousa (Portugal).

07 Juli 2015

Als Winzer und überzeugter Europäer war er lange Jahre Vorsitzender des deutschen Winzerverbandes. Er war ebenfalls stellvertretender Vorsitzender des Verbands der Europäischen Weinbauregionen (AREV) und Vorsitzender des internationalen Zentrums für die Förderung von Weinen (CILOP). Als Mitglied der deutschen Delegation bei der OIV war er zwischen 2000 und 2006 zunächst Vorsitzender und dann stellvertretender Vorsitzender der Kommission „Wirtschaft und Recht“. Die OIV spricht seinen Angehörigen ihr Beileid aus und gedenkt einer großen Persönlichkeit, die auf internationaler Ebene zu Diensten des Weines stand.

06 Juli 2015

Der Bericht 2015 befasst sich mit dem Produktionspotential im Weinbau, den Einfuhr- und Ausfuhrmengen von Wein und der Erzeugung von Trauben, die für den Frischverzehr und die Herstellung getrockneter Weintrauben bestimmt sind.

  • Die Rebfläche beträgt 2014 weltweit 7573 Tha.
  • Die Traubenerzeugung beläuft sich 2014 weltweit auf 737 Mdz.
  • Die Weinproduktion 2014 (außer Saft und Most) wird weltweit auf 270 Mhl geschätzt.
  • Der Weinkonsum 2014 wird weltweit auf 240 Mhl geschätzt.
  • Der weltweite Verbrauch von Roséweinen beläuft sich 2013 auf 24 Mhl; Roséweine machen 10 % des Marktes aus.
Pressemitteilung Bilanz der OIV zur internationalen Lage im Weinbau [EN] Präsentation PPT [EN]

01 Juli 2015

Der Vorsitzende der Vereinigung, Nico van Opstal (Niederlande), betonte, dass es für landwirtschaftliche Berater sehr wichtig sei, eine bessere Kenntnis der internationalen Organisationen zu erlangen und dass direkte Beziehungen dieser Art weiter auszubauen seien.Jean-Marie Aurand, der in seiner beruflichen Laufbahn als landwirtschaftlicher Berater in Madrid tätig war, wies auf die Aufgabe als Bindeglied hin, die von den Botschaften erfüllt wird und hob die Rolle hervor, die sie bei der Förderung des Weinbaus ihres Landes spielen. Er brachte den Wunsch zum Ausdruck, dass dieser Ansatz wieder aufgegriffen und ausgeweitet werden kann.

26 Juni 2015

Es handelt sich um ein kollektives Gutachten, das auf Initiative der OIV ausgearbeitet wurde. Ziel der Arbeit war es, die wichtigen Aspekte und die Ausrichtung der Tätigkeiten der OIV in Verbindung mit Biotechnologien im Weinbau zu einem gegebenen Zeitpunkt in einem Dokument zusammenzufassen. Die Studie erhebt nicht den Anspruch, alle Fragen und Fakten umfassend abzudecken, sondern eher die potentiellen Auswirkungen der Anwendung der Biotechnologie im Weinbausektor in den bestehenden Kontext einzufügen. Sie soll eine sachliche Grundlage für mögliche Diskussionen schaffen. Es werden verschiedene Ansätze in Bezug auf biotechnologisch gewonnene Weinbauerzeugnisse dargestellt.

Das Dokument verweist auf die im Codex Alimentarius und im Protokoll von Cartagena aufgeführten Definitionen sowie auf die Resolutionen, die die OIV zu diesem Thema bereits verabschiedete.
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass alle eingeführten Konzepte mit den Texten vereinbar sein müssen, die von verschiedenen zwischenstaatlichen Organisationen bereits verabschiedet wurden. Das Dokument wurde nicht dem Stufenverfahren zur Überprüfung von Resolutionen unterzogen und kann in keinem Fall als eine Resolution der OIV betrachtet werden. Lediglich die von den Mitgliedstaaten der OIV angenommen Resolutionen haben offiziellen Charakter. Download des Dokuments [nur in englischer Sprache]

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