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19 Apr. 2020

The Director General of the OIV invites you to :A live webcast press conference, available with simultaneous interpreting into English, French, Spanish, Italian and German.Thursday, 23 AprilFrom 12 to 2PM.To follow the web conference, please click on this link: https://live.kudoway.com/br/110113476848Useful information:Join the meeting via computer:•You must be on Google Chrome or Firefox•Have your headset with microphone ready•When the time comes, join the meeting by clicking on this link:https://live.kudoway.com/br/110113476848Join the meeting via smartphone:•Download the KUDO app: App Store, Play Store•Have your headset with microphone ready•When the time comes, open the KUDO app, click 'join with session ID' and join the meeting by entering the following session ID: 110113476848

15 Apr. 2020

In dieser Studie wurden Daten aus 82 Ländern für den Zeitraum 2002-2018 untersucht, um die Erzeugung und den Verbrauch von Schaumwein sowohl auf globaler als auch auf Länderebene zu analysieren und die Dynamik des internationalen Handels zu untersuchen.Der „Fokus der OIV auf den globalen Schaumweinmarkt“ ist eine Aktualisierung des Themenberichts 2014. In den letzten zwanzig Jahren ist der Schaumweinmarkt infolge der weltweit hohen Nachfrage schnell gewachsen. 2018 erreichte die globale Schaumweinproduktion erstmals 20 Millionen hl und ist seit 2002 um 57 % gestiegen. Den „Fokus der OIV auf den globalen Schaumweinmarkt“ abrufen [EN]Einen globalen Überblick über die jüngsten Entwicklungen im Schaumweinsektor bietet.

13 Apr. 2020

Am 9. April führten die Generaldirektoren der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), Qu Dongyu, in Rom und der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV), Pau Roca, in Paris ein Online-Gespräch, um die allgemeinen Lockdown-Regeln einzuhalten.In dieser bilateralen Sitzung erörterten die beiden zwischenstaatlichen Organisationen Möglichkeiten zur Erleichterung einer engeren Zusammenarbeit.Diese enge Zusammenarbeit wird in einer Reihe von komplementären Tätigkeitsbereichen wie Gesundheit, Handel und Statistik aufrechterhalten. Die OIV und die FAO haben bei der Entwicklung einschlägiger Normen für Weinbauerzeugnisse und von Grenzwerten (Kontaminanten, Rückstände, usw.) zusammengearbeitet, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und eine faire Praxis im Lebensmittelhandel zu gewährleisten, wobei die OIV als Beobachter in der Codex-Alimentarius-Kommission anerkannt ist. Die OIV möchte die ausgezeichnete Zusammenarbeit innerhalb der FAO im Bereich Sicherheit und Qualität vertiefen.Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung

04 März 2020

Mit Hinblick auf die gegenwärtigen Umstände und im Einvernehmen mit dem Lenkungsausschuss sowie unter Berücksichtigung der geltenden Vorsorgegrundsätze in diesen Situationen bedauere ich sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass die vom 24. März bis 3. April 2020 in Paris geplanten OIV-Frühjahrstagungen abgesagt und verschoben werden.Aufgrund der Verfügbarkeit der Räumlichkeiten in Paris sieht die vorläufige Terminplanung die Tagungen der Unterkommission für Analysemethoden vom 03. bis 05. Juni 2020 und die Tagungen der Kommission für Önologie vom 06. bis 11. Juni 2020 vor. Alle weiteren Tagungen finden im Zeitraum vom 15. bis 24. Juli 2020 ebenfalls in Paris statt.Ein detaillierter Terminplan folgt in Kürze.

02 Febr. 2020

Chile zählt zu den 47 Mitgliedstaaten der OIV. Nach Hervorhebung des zwischenstaatlichen, wissenschaftlichen und technischen Charakters der Internationalen Organisation für Rebe und Wein und ihrer Rolle bei der Erleichterung des internationalen Handels hat Chile seine Weinbauregelung geändert, um bestimmte Empfehlungen der OIV zu berücksichtigen. Am 24. Dezember 2019 hat die chilenische Regierung eine neue Verordnung (Verordnung Nr. 9, durch die Verordnung Nr. 78 von 1986 des Landwirtschaftsministeriums) zur Durchsetzung des Gesetzes Nr. 18 455 erlassen, das die Erzeugung, Aufbereitung und Vermarktung von Ethylalkohol, alkoholischen Getränken und Essig regelt. Bestimmte Modalitäten bezüglich der Anwendung der Verordnung sind in der Resolution 826/2020 des Agrarministeriums spezifiziert, welche 30. Januar 2020 veröffentlicht wurde.In der neuen Verordnung, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wird darauf hingewiesen, dass bestimmte önologische Verfahren, die von der OIV entwickelt und empfohlen wurden, wichtige technologische Fortschritte für die Weinerzeugung darstellen und dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Weine im internationalen Handel zu erhöhen. Dazu gehören die Behandlung mit Polyaspartat, die Behandlung mit Glutathion (Most / Wein) und die Behandlung mit selektiven Pflanzenfasern zur Verringerung des Gehalts an Ochratoxin A oder an Pflanzenschutzmitteln.Die Aktualisierung der chilenischen Regelung zeigt deutlich, wie wichtig es ist, die OIV-Normen in nationale oder supranationale Vorschriften zu integrieren, um technische Handelshemmnisse abzubauen.Bestimmungen der Verordnung Nr. 9 über die Verwendung von WasserDurch diese Verordnung werden einige Bestimmungen über die Verwendung von Wasser bei der Weinherstellung geändert. So ist der Zusatz von Wasser für die Verringerung des Zuckergehalts von Mosten mit einem Zuckergehalt von mehr als 23,5 °Brix unter bestimmten Bedingungen nun zulässig; dieses Verfahren ist von der OIV nicht zugelassen. Im Rahmen der Resolution 826/2020 werden strenge Anforderungen hinsichtlich der Verpflichtung von Unternehmen eingeführt, Datum und Aufwandsmengen von Behandlungen zu dokumentieren, welche in Verantwortung eines Önologen durchgeführt werden sowie eine Erklärung an die zuständige Kontrollinstanz des Landwirtschaftsministeriums zu übermitteln, in welcher die verwendete Wassermenge und der Grad der Verringerung des Zuckergehaltes von Mosten aufgeführt sein muss, wobei der behandelte Most 23,5 °Brix nicht unterschreiten darf.Die chilenischen Rechtsvorschriften legen fest, dass Wasser auch bei der Weinherstellung zur Lösung von Zusatzstoffen und zur Rehydratisierung von Gärhefen verwendet werden kann. Die Zunahme des Mostvolumens darf nicht mehr als 2 % des Ausgangsvolumens betragen. Durch die Senkung von 5 auf 2 % wird die Verwendung von Wasser zur Reinigung der Kelteranlagen nicht berücksichtigt und diese Reinigung nicht mehr als Weinbereitungsverfahren betrachtet. Darüber hinaus kann bei der Weinherstellung Wasser zum Lösen von Zusatzstoffen und önologischen Produkten verwendet werden. Nach diesen Behandlungen darf die Volumenzunahme nicht mehr als 1,5 % des ursprünglichen Weinvolumens betragen (zuvor lag die Grenze bei 2 %). Da diese Unterschiede in den verschiedenen nationalen Regelungen zur Verwendung von Wasser zu Handelsproblemen führen können, hat sich die OIV in dem Bemühen um Harmonisierung dieser Frage angenommen.

02 Febr. 2020

Weitere Informationen: jurydesprix@oiv.int2 Einreichungsformular : hier oder jurydesprix@oiv.int

  • Papierausfertigung mit.PDF / EBook in den 11 Kategorien.
  • Interaktives digitales Werkzeug (E-learning, Website…) in den Kategorien : Weinbau und Nachhaltiger Weinbau, Önologie, Weinbauwirtschaft und Weinbaurecht, Geschichte, Literatur und schöne Künste, Wein und Gesundheit.
[EN] Call for candidacies OIV Awards 2020Werbedokumente und kommerzielle Dokumente nicht akzeptiert werden.

27 Jan. 2020

In Übereinstimmung mit dem neuen Strategieplan 2020-2024 der OIV unterzeichneten der Generaldirektor der Internationalen Organisation für Rebe und Wein, Pau Roca, und der Generalsekretär der Weltorganisation für Tourismus (UNWTO), Zurab Pololikashvili, eine Absichtserklärung, um den Weintourismus weltweit zu fördern. Die beiden zwischenstaatlichen Organisationen trafen am 24. Januar am Sitz der UNWTO in Madrid (Spanien) zur Unterzeichnung dieser Grundsatzvereinbarung zusammen, um Leitlinien und konkrete Maßnahmen zur Förderung des Weintourismus voranzubringen. Pau Roca ist der Überzeugung, dass „durch diese gemeinsame Arbeit ermöglicht wird, den Schwerpunkten des Strategieplans der OIV und seinen Zielen nachzukommen und somit 13 der 17 Ziele der Vereinten Nationen für die nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) zu erreichen. Im Strategieplan der OIV heißt es: „Förderung und Beteiligung an der Entwicklung des Weintourismus, der Weinbaulandschaften und Terroirs durch Hervorhebung ihrer Bedeutung“. Pressemitteilung lesen

21 Jan. 2020

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20 Jan. 2020

1930 veröffentlichte das O.I.V. , damals das „Internationale Weinamt“, das am 29. November 1924 gegründet wurde, im „BULLETIN INTERNATIONAL DU VIN“ Nr. 24 die Regelung für den ersten Preis der O.I.V. Es handelt sich um einen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für die Erstellung von Texten und Legenden in französischer oder in einer der Sprachen der Länder, die der OIV „beigetreten“ sind, sowie für die Illustration dieser „Propagandabroschüre" zugunsten des Weins und seiner gesundheitlichen Vorteile mit dem Titel: „Die Wahrheit über den Wein“ “. Die Wettbewerber müssen die verschiedenen Vorzüge des Weins ab der „frühesten Kindheit“ aufzeigen: „Stärkungsmittel“ oder „Arzneimittel in kleinen, vom Arzt verschriebenen Dosen“. Dann von 10 bis 12 Jahren: Angabe, dass „moderate Dosen Wein Bestandteil der Hauptmahlzeiten sein sollten“. Schließlich werden für das Erwachsenenalter für „gesunde Personen... alle Gründe angeführt, die für die Verwendung dieses Getränks sprechen.“In Frankreich werden im Rahmen des Kampfes gegen die in den Vereinigten Staaten erlassenen Prohibitionsgesetze alle Propagandakampagnen der 1930er Jahre zugunsten eines (mäßigen) Weinkonsums mit den Worten von Louis Pasteur veranschaulicht: „Wein ist das gesündeste und hygienischste aller Getränke“. Hier ein „Bon Point“ mit dem Bildnis von Louis Pasteur: der „Bon Point“ ist die Belohnung, die in Schulen an gute Schüler vergeben wurde.Lesen Sie den ganzen ArtikelBesuchen Sie die Pandor-WebsiteKonsultieren Sie die OIV Bulletins

13 Jan. 2020

Wie Brasilien erklärte, waren die Hauptziele dieser Überarbeitung die Verhinderung betrügerischer Praktiken, der Verbraucherschutz, der Schutz der menschlichen Gesundheit, die Festlegung der Qualitätsanforderungen und die Lebensmittelsicherheit. Die Meldung der Überarbeitung der Ausfuhrmodalitäten bei der WTO hatte bei den Fachleuten des Sektors ernsthafte Bedenken hervorgerufen. Es bestand weiterhin Unklarheit darüber, ob die Analysewerte für jeden der Parameter aller auf den Markt gebrachten Erzeugnisse schon mit der Analysebescheinigung des Ausführers bereitgestellt werden müssen. Die Akteure des Sektors waren angesichts des erheblichen Anstiegs der Kosten der Analysen, die für Weinausfuhren nach Brasilien ab dem 15. Dezember 2019 vorzulegen sind, besorgt. Einige Länder waren nicht in der Lage, bestimmte Analysen durchzuführen. Durch die im Amtsblatt veröffentlichte normative Anweisung 75 vom 31. Dezember 2019, die die Kontrollverfahren und das offizielle Dokument festlegt, das als Grundlage für die Durchführung der neuen Maßnahme („Norma Operacional“ 01 vom 24. Januar 2019) dient, wurden alle Zweifel ausgeräumt. Der Anhang dieser Norm enthält für jede Produktart eine Übersichtstabelle mit den Analyseparametern, den zulässigen Höchst- und Mindestgrenzen und den Anforderungen an die Maßnahmen in den verschiedenen Kontrollphasen. Das OIV-Sekretariat hat einen Vermerk [EN] verfasst, der den Überprüfungszyklus der Durchführungsbestimmungen für die Ausfuhr von Weinen und Weinbauerzeugnissen nach Brasilien zusammenfasst [hier].

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