Die Generalversammlung ist für die endgültigen Beschlüsse über die Validierung der Arbeiten der OIV zuständig.
Die Zuständigkeiten der Generalversammlung umfassen:
- Abstimmungen im Konsens über die Annahme von Resolutionen
- Genehmigung von Haushalts- und Strategieplänen,
- Wahl des Präsidenten und des Generaldirektors der OIV Wahl der Vorsitzenden der Kommissionen und Unterkommissionen
Wer
Die Generalversammlung setzt sich aus den von den einzelnen Mitgliedstaaten ausgewählten Delegierten und Vertretern von Beobachtern zusammen.
Wann
Die Generalversammlung wird in der Regel einmal im Jahr einberufen.
Exekutivausschuss
Was
Der Exekutivausschuss gibt in der Regel Empfehlungen an die Generalversammlung ab und beaufsichtigt die wissenschaftlichen Strukturen der OIV.
Die Zuständigkeiten des Exekutivausschusses umfassen:
- Abgabe von Empfehlungen in Bezug auf haushaltspolitische Erwägungen.
- ApErnennung der wissenschaftlichen Sekretäre der einzelnen Kommissionen und Unterkommissionen, pointing scientific secretaries for each Commission and Sub-Commission
- Gewährung des Beobachterstatus.
Wer
Der Exekutivausschuss setzt sich neben dem Präsidenten, dem Ersten und Zweiten Vizepräsidenten und dem Generaldirektor aus folgenden Mitgliedern zusammen: einem Delegierten oder stellvertretenden Delegierten je Mitgliedstaat.
Wann
Der Exekutivausschuss trifft in der Regel zweimal jährlich zusammen.
Organigramm des OIV Präsidiums
Unter Aufsicht des Exekutivausschusses stellt das Präsidium der OIV eine effiziente Verbindung zum Generaldirektor dar.
Es stellt insbesondere für den Exekutivausschuss sicher, dass die im Rahmen der Geschäftsführung getroffenen Beschlüsse mit den von der Generalversammlung festgelegten Ausrichtungen übereinstimmen, unter Einhaltung der Zuständigkeiten der OIV und des von ihr verabschiedeten Strategieplans.
Für eine Amtszeit von fünf Jahren, von 2024 bis 2028, zum Generaldirektor der OIV gewählt, ist John Barker ein Rechtsexperte mit mehr als 25 Jahren Erfahrung im Wein- und Rebesektor, spezialisiert auf Weinrecht und internationalen Handel.
Er blickt auf eine langjährige Verbindung zur OIV zurück, wo er seit 2005 als Experte für Neuseeland tätig war. Von 2009 bis 2012 war er Präsident der OIV-Kommission für Wirtschaft und Recht und von 2012 bis 2014 deren Vizepräsident.
Von 2004 bis 2014 war John Barker General Manager Advocacy and General Counsel bei New Zealand Winegrowers, nachdem er zuvor als Wine Programme Manager bei der neuseeländischen Regierung tätig gewesen war.