Stellungnahme der OIV zum Trockenextrakt

Gesamt-Trockenextrakt auch Gesamt-Trockenmasse genannt, zuckerfreier Gesamt-Trockenextrakt auch nicht-reduzierender Extrakt genannt, Restextrakt

Status: In Kraft

Stellungnahme der OIV zum Trockenextrakt

RESOLUTION OIV-CST 668-2022

STELLUNGNAHME DER OIV ZUM TROCKENEXTRAKT

(Gesamt-Trockenextrakt auch Gesamt-Trockenmasse genannt, zuckerfreier Gesamt-Trockenextrakt auch nicht-reduzierender Extrakt genannt, Restextrakt)

DIE GENERALVERSAMMLUNG,

GESTÜTZT auf Artikel 2 (2) (iv) des Übereinkommens zur Gründung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein,

IN ANBETRACHT des Beschlusses des Präsidiums der OIV vom 17. Oktober 2019,

IN ANBETRACHT des Beschlusses des Exekutivausschusses über die Nichtanwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß Artikel 21 der Geschäftsordnung, 

IN ANBETRACHT, dass historisch gesehen der Trockenextrakt gelegentlich als Indikator für bestimmte unzulässige Praktiken verwendet wurde,

IN ANBETRACHT, dass der Trockenextrakt zusammen mit anderen Parametern verwendet werden kann, um die Qualität von Weinen und möglichen Betrug zu bewerten,

IN ANBETRACHT der Stellungnahme der Sachverständigen der Unterkommission „Analysemethoden“ der OIV, die in ihrer Sitzung im April 2019 darauf hinwiesen, dass die Analyse des Trockenextrakts von Weinen in einigen Ländern immer noch für die Aufdeckung von Betrugsfällen in Betracht gezogen wird, wobei Einverständnis darüber herrscht, dass die Mindestgrenze für den Gesamt-Trockenextrakt, falls einzeln betrachtet, in diesem Zusammenhang ein veralteter Parameter ist,

AUF VORSCHLAG der Unterkommission „Analysemethoden“,

BESCHLIESST, Anhang D der Sammlung internationaler Analysemethoden für Wein und Most durch die folgende Stellungnahme zu ergänzen:

Trockenextrakt (Gesamt-Trockenextrakt auch Gesamt-Trockenmasse genannt, zuckerfreier Gesamt-Trockenextrakt auch nicht-reduzierender Extrakt genannt, Restextrakt)

Der Trockenextrakt von Mosten und Weinen stellt die Gesamtmenge aller Substanzen dar, die sich unter bestimmten physikalischen Bedingungen nicht verflüchtigen. Die physikalischen Bedingungen müssen in der Weise festgelegt werden, dass die den Trockenextrakt bildenden Stoffe bei der Durchführung der Analysen möglichst wenige Veränderungen erfahren.

Der Gesamt-Trockenextrakt und der zuckerfreie Extrakt und der Restextrakt werden gemäß der Methoden OIV-MA-AS2-03A und OIV-MA-AS2-03B der OIV-Sammlung internationaler Analysemethoden für Wein und Most bestimmt und gemessen.

Der für den Trockenextrakt erhaltene Wert hängt ausschließlich von einer physikalischen Messung der nichtflüchtigen Verbindungen von Mosten und Weinen (Zucker, Säuren, Mineralien, usw.) ab, die von Ernte zu Ernte und je nach Ort der Ernte unterschiedlich sind und durch saisonale und regionale Wetterbedingungen und Bewässerungspraktiken sowie durch die Weinbereitung einschl. der Verwendung zugelassener Zusatzstoffe beeinflusst werden können.

Es ist daher nicht möglich, Referenzwerte festzulegen, die es ermöglichen, Betrugsfälle lediglich durch Messung des Gesamt-Trockenextrakts oder des zuckerfreien Extrakts oder Restextrakts zu erkennen, wohingegen es in Verbindung mit anderen Parametern verwendet werden kann, um einen möglichen Betrug zu bewerten.

Die OIV erklärt, dass die alleinige Messung des Gesamt-Trockenextrakts, der Gesamt-Trockenmasse, des zuckerfreien Extrakts oder des Restextrakts, einzeln betrachtet, für die Erkennung möglicher Betrugsfälle nicht ausreichend ist.